Erlangen, FrauenaurachEinsatz in der ganzen Metropolregion Nürnberg
Inhalt eines Gutachtens

Was ein Gutachten enthalten muss

1

Der technische Befund

Was der Sachverständige feststellt und mit welchen Messmitteln er arbeitet.

2

Die Berechnung

Wie der Sachverständige rechnet, etwa bei der Wertminderung oder beim Restwert am regionalen Markt.

3

Der Inhalt des Gutachtens

Was in einem Gutachten steht, festgehalten bis dahin, wo die Aufgabe des Sachverständigen endet.

4

Prüfbare Merkmale

Sieben Merkmale, an denen sich die Qualität des fertigen Gutachtens erkennen lässt.

Mehr finden

Begriff nachschlagen oder direkt zur passenden Leistung

Sie suchen nur eine kurze Definition? Das Schaden-Glossar von A bis Z erklärt 17 Begriffe auf einer Seite, von Ausfallzeit bis Wiederbeschaffungswert. Den Ablauf nach einem unverschuldeten Unfall am Stück lesen Sie im Unfallratgeber, die ersten Handgriffe der Reihe nach in der Checkliste nach dem Unfall.

Konkreter Fall? Die passende Leistung ist meist schnell gefunden: Unfallgutachten & Schadengutachten, Kostenvoranschlag oder Gutachten, Wertgutachten & Oldtimergutachten oder Gutachtenprüfung & Stellungnahme. Wir sind in der gesamten Metropolregion Nürnberg im Einsatz. 5,0 von 5 Sternen bei Google und mehr als 60 Bewertungen finden Sie auf der Seite Bewertungen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu diesen Wissensseiten

Ablauf

Welche Seite passt zu meinem Fall?

Ist die Reparatur günstiger als ein Ersatzfahrzeug, geht es meist um Wertminderung oder fiktive Abrechnung. Liegt die Reparatur darüber, entscheidet sich am Wiederbeschaffungswert, ob es ein Totalschaden ist oder ob die 130-Prozent-Regel greift. Steht das Fahrzeug länger still, kommt der Nutzungsausfall dazu. Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie an, die Einordnung dauert am Telefon wenige Minuten.

Rechte

Ersetzen diese Seiten eine Rechtsberatung?

Nein. CleverCrash ist ein Kfz-Sachverständigenbüro, keine Anwaltskanzlei. Wir stellen den technischen Sachverhalt fest und rechnen ihn nachvollziehbar auf. Ob ein Anspruch besteht und wie er gegenüber der Versicherung durchgesetzt wird, beurteilt ein Verkehrsrechtsanwalt. Diese Seiten sind allgemeine Verbraucher-Information.

Gutachten

Woher stammen die Angaben auf diesen Seiten?

Aus zwei Quellen: aus der eigenen Gutachtenpraxis in der Metropolregion Nürnberg und aus veröffentlichten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs. Wo eine Entscheidung genannt wird, steht das Aktenzeichen mit Datum dabei, auf der Seite zur 130-Prozent-Regel zusätzlich der Ausgang des Verfahrens. Ein zitiertes Aktenzeichen allein sagt nämlich noch nicht, wer recht bekommen hat.

Wie aktuell sind die Inhalte?

Jede Themenseite trägt am Fuß ein Standdatum. Es sagt, auf welchen Stand der Rechtsprechung sich der Text bezieht. Ändert sich die Linie in einem Punkt, wird die betroffene Seite überarbeitet und das Datum mitgezogen.

Wer schreibt diese Seiten?

Maximilian Fromm, Ingenieur (B.Sc. Mechatronik), Inhaber von CleverCrash in Erlangen, Mitglied im Verein Deutscher Ingenieure und geprüft über die Kenntnisprüfung des Sachverständigenfachverbands SFV e.V. Die Inhalte stammen aus der laufenden Gutachtenpraxis, nicht aus Textvorlagen.

Ablauf

Meine Frage steht hier nicht, was nun?

Rufen Sie an. Ein kurzes Gespräch zur technischen Einordnung Ihres Schadenfalls ist kostenlos und unverbindlich. Wenn die Frage rechtlicher Natur ist, sagen wir Ihnen das offen und vermitteln auf Wunsch an eine spezialisierte Kanzlei, ohne dafür eine Provision zu erhalten.

Kurzer Draht zum Gutachter

Konkrete Frage zum Schadenfall? Direkt anrufen.

Wissens-Seiten erklären die Theorie. Im konkreten Schadenfall lohnt sich der direkte Draht zum freien Kfz-Sachverständigen. Bei unverschuldetem Unfall gehen Sie nicht in Vorleistung. Die Kosten des Gutachtens trägt in aller Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung. Bei Mithaftung anteilig. Bei sehr kleinen Schäden in der Regel nicht, in unserer Praxis liegt die Schwelle bei etwa 750 EUR. Eine feste Grenze aus der Rechtsprechung gibt es nicht. Bei einem Kaskoschaden gegen die eigene Versicherung tragen Sie die Kosten eines selbst beauftragten Gutachters nach Paragraf 85 Absatz 2 VVG grundsätzlich selbst. Ein kurzes Erstgespräch am Telefon zur technischen Einordnung berechnen wir nicht.

CleverCrash ist ein Kfz-Sachverständigenbüro, keine Anwaltskanzlei. Diese Seiten sind allgemeine Verbraucher-Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Stand: 03.09.2026. Die Seite gibt die zu diesem Zeitpunkt bekannte Rechtsprechung wieder.