Wissens-Hub

Schaden-Wissen rund um den Kfz-Unfall

Vertiefte Themenseiten zu den wichtigsten Fragen nach einem Verkehrsunfall - mit BGH-Linie, Praxis-Bezug und klaren Faustregeln. Jede Seite ist eigenständig lesbar.

09131 91 66 143 Schaden melden

Weitere Themen

Sie suchen nur eine kurze Definition?Das Schaden-Glossar von A bis Z mit 17 Einzel-Begriffen (Restwert, Wiederbeschaffungswert, Quotenvorrecht, Unkostenpauschale und mehr), jeweils mit knapper Definition, rechtlicher Grundlage und Praxis-Bezug, folgt in Kürze.
Ältere Beiträge aus dem RatgeberEinzelne Praxisfragen rund um Gutachten und Schadenregulierung stehen weiterhin im Ratgeber-Blog. Kürzer gefasst als die Themenseiten hier.
Kurzer Draht zum Gutachter

Konkrete Frage zum Schadenfall? Direkt anrufen.

Wissens-Seiten erklären die Theorie. Im konkreten Schadenfall lohnt sich der direkte Draht zum freien Kfz-Sachverständigen. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten als Teil des Schadensersatzes nach Paragraf 249 BGB. Bei Mithaftung anteilig. Bei sehr kleinen Schäden in der Regel nicht, in unserer Praxis liegt die Schwelle bei etwa 750 EUR. Eine feste Grenze aus der Rechtsprechung gibt es nicht. Bei einem Kaskoschaden gegen die eigene Versicherung tragen Sie die Kosten eines selbst beauftragten Gutachters nach Paragraf 85 Absatz 2 VVG grundsätzlich selbst. Ein kurzes Erstgespräch am Telefon zur technischen Einordnung berechnen wir nicht.

Kfz Gutachter Profilbild Maximilian Fromm

Maximilian Fromm

Gründer und Mechatronik-Ingenieur (B.Sc.)

09131 91 66 143 Schaden online melden

CleverCrash ist ein Kfz-Sachverständigenbüro, keine Anwaltskanzlei. Diese Seiten sind allgemeine Verbraucher-Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Stand: 21.08.2026. Die Seite gibt die zu diesem Zeitpunkt bekannte Rechtsprechung wieder.