Vertiefte Themenseiten zu den wichtigsten Fragen nach einem Verkehrsunfall - mit BGH-Linie, Praxis-Bezug und klaren Faustregeln. Jede Seite ist eigenständig lesbar.
Marktwert nach Reparatur: Der Markt-Abschlag, der trotz fachgerechter Reparatur am Fahrzeug haften bleibt. Methodenwahl (Ruhkopf-Sahm, MFM, Halbgewachs), BGH-Linie und eine Übersicht, welche Größen in die Bewertung eingehen. Wann fällig, wann nicht · Wie der Sachverständige rechnet · Was die Versicherung anerkennt Thema öffnen
Schadensumfang und Abrechnung: Die drei Arten von Totalschaden, wie der Restwert am regionalen Markt ermittelt wird und welche Abrechnungswege Ihnen offenstehen, wenn die Reparatur teurer wäre als ein Ersatzfahrzeug. Wirtschaftlich, technisch, Neuwagen · Restwert am regionalen Markt · Das Wahlrecht des Geschädigten Thema öffnen
Reparatur über dem Wiederbeschaffungswert: Die Formel, zwei durchgerechnete Beispiele und was die Sechs-Monats-Frist bedeutet. Dazu die acht BGH-Entscheidungen, die den Korridor beschreiben, jeweils mit dem Ausgang des Verfahrens. Wie die Schwelle gerechnet wird · Welche Bedingungen die Reparatur erfüllen muss · Wann ein Verkauf den Anspruch kostet Thema öffnen
Was der Sachverständige feststellt und mit welchen Messmitteln er arbeitet.
Wie der Sachverständige rechnet, etwa bei der Wertminderung oder beim Restwert am regionalen Markt.
Was in einem Gutachten steht, festgehalten bis dahin, wo die Aufgabe des Sachverständigen endet.
Sieben Merkmale, an denen sich die Qualität des fertigen Gutachtens erkennen lässt.
Wer ein Gutachten in Händen hält oder eines beauftragen will, findet hier die Grundlagen dazu.
Berufsbild: Was er feststellt, mit welchen Messmitteln er arbeitet, was in einem Gutachten steht und wo seine Aufgabe endet. Thema öffnen
Auswahl: Vier Qualifikationsnachweise, sieben prüfbare Merkmale im fertigen Gutachten und sieben Signale für genaueres Hinsehen. Thema öffnen
Kosten: BVSK-Werte nach Schadenhöhe, Nebenkosten und wer bei Haftpflicht, Teilschuld oder Kasko zahlt. Thema öffnen
Dauer: Termin, Besichtigung und Kalkulation bis zum Versand, plus was Sie beschleunigen können. Thema öffnen
Nach dem Unfall: Vorschuss, Verzugszinsen, Werkstattwahl, Akteneinsicht, eigene Beweissicherung, Verjährung und Rechtsschutz, mit dem nächsten Schritt zu jedem Punkt. Thema öffnen
Pauschale: Tagesätze nach der Fahrzeuggruppen-Tabelle und die BGH-Linie zu Altfahrzeugen. Thema öffnen
Abrechnungsart: Reparaturkosten auszahlen lassen ohne Reparatur-Pflicht, und wo diese Möglichkeit endet. Thema öffnen
Wild und Teilkasko: Was die Spurenlage zeigt, wie die Plausibilität geprüft wird, wozu die Wildunfallbescheinigung dient. Thema öffnen
Wenn gekürzt wird: Argumente, mit denen die Honorarnote gekürzt wird, und welche Dokumentation jedem einzelnen entgegensteht. Thema öffnen
Schaden-Historie: Hinweis- und Informationssystem der Versicherer. Thema öffnen
Forderungs-Übertragung: Übertragung der Schadensersatzforderung. Thema öffnen
Sie suchen nur eine kurze Definition? Das Schaden-Glossar von A bis Z erklärt 17 Begriffe auf einer Seite, von Ausfallzeit bis Wiederbeschaffungswert. Den Ablauf nach einem unverschuldeten Unfall am Stück lesen Sie im Unfallratgeber, die ersten Handgriffe der Reihe nach in der Checkliste nach dem Unfall.
Konkreter Fall? Die passende Leistung ist meist schnell gefunden: Unfallgutachten & Schadengutachten, Kostenvoranschlag oder Gutachten, Wertgutachten & Oldtimergutachten oder Gutachtenprüfung & Stellungnahme. Wir sind in der gesamten Metropolregion Nürnberg im Einsatz. 5,0 von 5 Sternen bei Google und mehr als 60 Bewertungen finden Sie auf der Seite Bewertungen.
Ist die Reparatur günstiger als ein Ersatzfahrzeug, geht es meist um Wertminderung oder fiktive Abrechnung. Liegt die Reparatur darüber, entscheidet sich am Wiederbeschaffungswert, ob es ein Totalschaden ist oder ob die 130-Prozent-Regel greift. Steht das Fahrzeug länger still, kommt der Nutzungsausfall dazu. Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie an, die Einordnung dauert am Telefon wenige Minuten.
Nein. CleverCrash ist ein Kfz-Sachverständigenbüro, keine Anwaltskanzlei. Wir stellen den technischen Sachverhalt fest und rechnen ihn nachvollziehbar auf. Ob ein Anspruch besteht und wie er gegenüber der Versicherung durchgesetzt wird, beurteilt ein Verkehrsrechtsanwalt. Diese Seiten sind allgemeine Verbraucher-Information.
Aus zwei Quellen: aus der eigenen Gutachtenpraxis in der Metropolregion Nürnberg und aus veröffentlichten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs. Wo eine Entscheidung genannt wird, steht das Aktenzeichen mit Datum dabei, auf der Seite zur 130-Prozent-Regel zusätzlich der Ausgang des Verfahrens. Ein zitiertes Aktenzeichen allein sagt nämlich noch nicht, wer recht bekommen hat.
Jede Themenseite trägt am Fuß ein Standdatum. Es sagt, auf welchen Stand der Rechtsprechung sich der Text bezieht. Ändert sich die Linie in einem Punkt, wird die betroffene Seite überarbeitet und das Datum mitgezogen.
Maximilian Fromm, Ingenieur (B.Sc. Mechatronik), Inhaber von CleverCrash in Erlangen, Mitglied im Verein Deutscher Ingenieure und geprüft über die Kenntnisprüfung des Sachverständigenfachverbands SFV e.V. Die Inhalte stammen aus der laufenden Gutachtenpraxis, nicht aus Textvorlagen.
Rufen Sie an. Ein kurzes Gespräch zur technischen Einordnung Ihres Schadenfalls ist kostenlos und unverbindlich. Wenn die Frage rechtlicher Natur ist, sagen wir Ihnen das offen und vermitteln auf Wunsch an eine spezialisierte Kanzlei, ohne dafür eine Provision zu erhalten.
Wissens-Seiten erklären die Theorie. Im konkreten Schadenfall lohnt sich der direkte Draht zum freien Kfz-Sachverständigen. Bei unverschuldetem Unfall gehen Sie nicht in Vorleistung. Die Kosten des Gutachtens trägt in aller Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung. Bei Mithaftung anteilig. Bei sehr kleinen Schäden in der Regel nicht, in unserer Praxis liegt die Schwelle bei etwa 750 EUR. Eine feste Grenze aus der Rechtsprechung gibt es nicht. Bei einem Kaskoschaden gegen die eigene Versicherung tragen Sie die Kosten eines selbst beauftragten Gutachters nach Paragraf 85 Absatz 2 VVG grundsätzlich selbst. Ein kurzes Erstgespräch am Telefon zur technischen Einordnung berechnen wir nicht.
CleverCrash ist ein Kfz-Sachverständigenbüro, keine Anwaltskanzlei. Diese Seiten sind allgemeine Verbraucher-Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Stand: 03.09.2026. Die Seite gibt die zu diesem Zeitpunkt bekannte Rechtsprechung wieder.
Kfz-Sachverständigenbüro Fromm
Schillerstr. 67a
91054 Erlangen
Wir sind für Sie in der Metropolregion Nürnberg unterwegs: in Nürnberg, Fürth, Erlangen und Bamberg, dazu in Schwabach, Zirndorf, Herzogenaurach, Forchheim, Lauf an der Pegnitz und Neumarkt in der Oberpfalz.
Mitglied im Verein Deutscher Ingenieure (VDI).
Kenntnisprüfung beim Sachverständigenfachverband SFV e.V. abgelegt.