Unfallgutachten, Wertgutachten und Schadenaufnahme in der gesamten Metropolregion. Ein fester Ansprechpartner vom Anruf bis zum fertigen Gutachten.
Maximilian Fromm
Kfz Gutachter für Schäden und Bewertung, Ingenieur (B.Sc. Mechatronik)
Die Kurzantwort
Bei unverschuldetem Unfall trägt die Kosten des Gutachtens in aller Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Bei Kaskoschäden, selbst verschuldeten Schäden und Wertgutachten rechnen wir direkt mit Ihnen ab und nennen den Preis vorher. Der Besichtigungstermin ist in der Regel innerhalb von 24 Stunden möglich, die Aufnahme vor Ort dauert bei einem üblichen Schaden 30 bis 45 Minuten. Das fertige Gutachten liegt in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach der Besichtigung vor.
Ein Unfall ist Stress genug. Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Übergabe des Gutachtens haben Sie einen festen Ansprechpartner, der den Ablauf im Blick behält.
Wir kommen zum Fahrzeug: nach Hause, an den Arbeitsplatz, in die Werkstatt, zum Abschleppdienst oder direkt zur Unfallstelle. Sie müssen nichts bewegen.
Rufen Sie an und schildern Sie den Fall. Wir sagen Ihnen, ob sich für diesen Schaden eine Begutachtung lohnt und was wir dafür brauchen. Die Einordnung dauert fünf Minuten und kostet nichts. Auch wenn das Ergebnis lautet, dass Sie gar kein Gutachten brauchen.
Vier Schritte. Den ersten machen Sie, den Rest übernehmen wir.
Wer den Schaden feststellt, führt die Reparatur nicht aus. Diese Trennung hält die Feststellung frei vom Interesse am Reparaturauftrag. Sechs Schritte bestimmen den Prüfumfang. Was der konkrete Schaden nicht hergibt, führen wir auch nicht auf.
Passt das Schadenbild zum geschilderten Hergang? Anstoßhöhe, Kontaktspuren und Deformationsrichtung müssen zusammenpassen. Wo sie das nicht tun, halten wir es fest, statt darüber hinwegzugehen.
Ein reparierter Vorschaden und ein unreparierter Altschaden sind zwei verschiedene Dinge. Wer sie nicht sauber vom aktuellen Ereignis abgrenzt, liefert die Begründung für eine Kürzung gleich mit. Was dazu in der Fahrzeugdatenbank landet, steht unter HIS-Eintrag.
Was von außen nach Blechschaden aussieht, endet manchmal am Längsträger oder an der Achsaufnahme. Versatz und Verzug lassen sich nicht schätzen, sie müssen gesehen werden.
Die Schichtdicke zeigt, wo schon einmal gearbeitet wurde. Das entscheidet darüber, ob eine Beschädigung dem aktuellen Ereignis zuzuordnen ist oder einer früheren Instandsetzung.
Radar, Kamera und Sensorik sitzen genau dort, wo es kracht. Der tatsächlich anfallende Kalibrierungsaufwand gehört in die Kalkulation, auch wenn er auf keinem Foto zu sehen ist.
Arbeitswerte, Lackstufen und Ersatzteilpreise kommen aus dem Herstellersystem, nicht aus dem Bauchgefühl. Eine nachvollziehbare Kalkulation nimmt einer pauschalen Kürzung die Grundlage.
Welche Leistung passt, klären wir vorher am Telefon. Das kostet nichts.
Schadenumfang, Reparaturweg, Reparaturkosten, Wiederbeschaffungs- und Restwert, merkantile Wertminderung und Ausfalldauer. Für Pkw, Motorrad, Transporter, Lkw und Anhänger.
Zur Leistung Kleiner SchadenBei sehr kleinen Schäden lohnt ein Gutachten oft nicht. Wo die Grenze im konkreten Fall verläuft und was dem Kostenvoranschlag fehlt, steht hier im Vergleich.
Zum Vergleich Ohne UnfallMarktwert, Wiederbeschaffungswert und Zustandsnote für Youngtimer, Oldtimer und Fahrzeuge mit besonderem Wert.
Zur Leistung Nach der KürzungWenn ein Gutachten gekürzt wird oder Zahlen nicht zum Schaden passen, prüfen wir Kalkulation und Werte und halten schriftlich fest, was daran nicht trägt.
Zur LeistungVier Fälle aus der Praxis. Die Beträge stehen so im Gutachten, jede Position einzeln beziffert.
Ob Innenstadt, Außenbezirk oder direkt bei Ihnen zu Hause. Eine gesonderte Anfahrtspauschale berechnen wir im Stadtgebiet nicht.
Dicht bebaute Wohnviertel südlich der Altstadt. Parkrempler und Streifschäden sind hier der häufigste Fall. Ob sich daraus eine Wertminderung ergibt, entscheidet der Umfang.
Viel Anwohnerparken, enge Straßen. Wir kommen auch dorthin, wo Sie schlecht wegfahren können.
Nördlich der Pegnitz. Termine meist am selben oder nächsten Tag.
Südlicher Stadtrand. Auch dort fährt der Sachverständige selbst hin. Bei älteren Fahrzeugen stellt sich schnell die Frage nach dem Totalschaden.
Gewerbe und Wohnen gemischt. Transporter, Anhänger und Sonderaufbauten nehmen wir ebenfalls auf.
Auch die Nachbarstädte gehören zum festen Gebiet. Alle Einsatzgebiete ansehen
Nach einem unverschuldeten Unfall kennen viele Geschädigte nur einen Teil der Positionen, die zur Sprache kommen. Ein vollständiges Gutachten beziffert jede einzelne davon nachvollziehbar.
Das Gutachten stellt Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert gegenüber. Erst daraus ergibt sich, welcher Weg wirtschaftlich ist und wann ein Totalschaden vorliegt.
Auch nach fachgerechter Reparatur ist ein Unfallfahrzeug am Markt weniger wert. Wie sich diese Wertminderung ermitteln lässt, steht hier.
Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich ein Fahrzeug auch dann instand setzen, wenn die Reparatur teurer ist als die Wiederbeschaffung. Die Bedingungen stehen unter 130-Prozent-Regel.
Es gibt keinen Reparaturzwang. Die kalkulierten Kosten können Sie sich auch auszahlen lassen. Was dabei zu beachten ist, steht unter fiktive Abrechnung.
Diese Kosten gehören zum Schaden und werden mit erfasst. Wer das Gutachten beauftragt und wie die Rechnung läuft, steht unter Abtretungserklärung.
Reparierte Vorschäden und unreparierte Altschäden müssen sauber getrennt werden. Ohne diese Trennung kürzt die Versicherung regelmäßig. Mehr im Wissensbereich.
Guten Tag, mir ist jemand seitlich reingefahren. Könnten Sie sich das ansehen?15:39
Hallo, sehr gerne. Wo steht das Fahrzeug gerade? Schicken Sie mir bitte drei bis fünf Fotos vom Schaden.15:40
Steht noch bei mir in der Einfahrt in Nürnberg15:42
Danke, hier ist auf jeden Fall ein Gutachten sinnvoll. Passt es Ihnen um 16:45?15:44
Sie wissen nicht, ob sich ein Gutachten überhaupt lohnt? Schicken Sie drei bis fünf Fotos vom Schaden. Wir sagen Ihnen, ob sich für diesen Schaden eine Begutachtung lohnt und was wir dafür brauchen.
Die Einschätzung kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Auch dann nicht, wenn wir Ihnen abraten.
Fotos per WhatsApp schicken Anrufen: 09131 91 66 143Das Honorar richtet sich nach der Schadenhöhe. Bei unverschuldetem Unfall trägt die Kosten des Gutachtens in aller Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Bei sehr kleinen Schäden lohnt ein Gutachten oft nicht. Wo die Grenze im konkreten Fall liegt, sagen wir Ihnen vorher am Telefon.
Ja, wir besichtigen das Fahrzeug dort, wo es steht: zu Hause, am Arbeitsplatz, in der Werkstatt, beim Abschleppdienst oder an der Unfallstelle. Eine gesonderte Anfahrtspauschale berechnen wir im Stadtgebiet nicht.
Der Besichtigungstermin ist in der Regel innerhalb von 24 Stunden möglich. Die Aufnahme vor Ort dauert bei einem üblichen Schaden 30 bis 45 Minuten. Das fertige Gutachten liegt in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach der Besichtigung vor.
Für die Besichtigung gibt es keine feste Frist. Technisch zählt nur eines: sie muss vor Reparaturbeginn stattfinden. Ist der Schaden repariert, lässt sich sein Umfang nicht mehr belegen. In der Praxis sollte die Besichtigung deshalb in den ersten Tagen stattfinden.
Üblich sind vier bis sechs Wochen für Prüfung und Zahlung. Verzögert sich die Regulierung deutlich oder wird gekürzt, ist das eine rechtliche Frage und gehört zu einem Anwalt. Zur technischen Seite des Gutachtens geben wir jederzeit Auskunft.
Bei unverschuldetem Unfall beauftragen Sie den Sachverständigen selbst. Werkstatt und gegnerische Versicherung schlagen häufig jemanden vor. Das sind Vorschläge, keine Vorgaben. Bei Kaskoschäden beauftragt Ihr eigener Versicherer.
Sie erreichen den Sachverständigen direkt, keine Zentrale. Die Einordnung Ihres Falls kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
Maximilian Fromm
Kfz Gutachter für Schäden und Bewertung, Ingenieur (B.Sc. Mechatronik)
Kfz-Sachverständigenbüro Fromm
Schillerstr. 67a
91054 Erlangen
Wir sind für Sie in ganz Franken unterwegs. Standorte befinden sich aktuell in Nürnberg, Fürth, Erlangen und Bamberg.
Mitglied im Verein Deutscher Ingenieure (VDI). Zertifiziert vom Sachverständigenfachverband SFV e.V.
