Zwei Wege

Kostenvoranschlag oder vollständiges Gutachten, dazwischen gibt es nichts

Kostenfrei

Beim unverschuldeten Unfall rechnen wir mit der gegnerischen Haftpflicht ab

Unabhängig

Wir arbeiten nicht im Auftrag eines Versicherers

750 € Schaden

Ab dieser Größenordnung ist das vollständige Gutachten der übliche Weg. Das ist keine Preisangabe und keine feste Grenze.

Ein „Kurzgutachten“ bieten wir nicht anWo Gutachten draufsteht, gehören Wertminderung, Restwert und Ausfalldauer hinein. Es gibt den Kostenvoranschlag und das Gutachten.

Was am Ende im Papier steht

Der Unterschied liegt nicht darin, wer es schreibt, sondern darin, was dokumentiert ist.

Kostenvoranschlag

Reine Kalkulation, sinnvoll beim Kleinstschaden

  • ErsatzteilpreiseAufstellung der benötigten Teile mit Kosten
  • Arbeitswerte und LohnMit den Stundenverrechnungssätzen der vorgesehenen Werkstatt
  • Keine BeweissicherungLichtbilder sind in der Regel gar keine dabei, der Zustand ist damit nicht dokumentiert
  • Keine WertminderungDer merkantile Minderwert bleibt unberechnet
  • Kein Wiederbeschaffungs- und RestwertOb Reparatur oder Totalschaden günstiger ist, bleibt offen
  • Keine AusfalldauerDer Zeitraum ohne Fahrzeug wird nicht erfasst
  • Keine Vorschaden-AbgrenzungAlte und neue Schäden bleiben ungetrennt, hier wird oft gekürzt

Kfz-Gutachten

Vollständig, bei Fremdverschulden in der Regel kostenfrei für Sie

  • Reparaturweg und KostenInstandsetzen oder erneuern, begründet und kalkuliert
  • Umfassende LichtbilderAnstoßhöhe, Kontaktspuren und Schadenumfang belegt
  • Merkantile WertminderungDer Minderwert, der auch nach sauberer Reparatur bleibt
  • Wiederbeschaffungs- und RestwertGrundlage für die Entscheidung Reparatur oder Totalschaden
  • AusfalldauerGrundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagen
  • Vorschäden abgegrenztRepariertes und Unrepariertes sauber getrennt
  • Sonderausstattung und UmbautenWerterhöhende Ausstattung wird erfasst statt übersehen
Diese Entscheidung fällt nur einmal.Ist das Fahrzeug repariert oder verkauft, lässt sich der Zustand nicht mehr dokumentieren. Lichtbilder, Anstoßhöhe und die Abgrenzung von Vorschäden sind dann nicht nachholbar. Deshalb lohnt der Anruf vor der Werkstatt, nicht danach.
Warum das den Unterschied macht

Ein Gutachten entsteht am Fahrzeug, nicht am Schreibtisch.

Lichtbilder aus definierten Winkeln, Anstoßhöhe mit Messlatte, Lackschichtdickenmessung und die Abgrenzung von Vorschäden. Das kostet Zeit vor Ort und ist genau der Teil, den eine reine Kalkulation nicht leisten kann.

Wir kommen zu Ihnen, zur Werkstatt oder zum Abstellort, in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Für Schäden am Unterboden steht in unserer Halle in Erlangen eine Hebebühne bereit.

Kfz-Sachverständiger von CleverCrash packt seine Messausrüstung am Fahrzeug aus

Wann welcher Weg passt

Sie haben den Unfall nicht verschuldet

Dann ist das vollständige Gutachten der übliche Weg. Eine feste Betragsgrenze gibt es nicht. Als Orientierung dienen etwa 750 Euro, entscheidend ist die Sicht des Geschädigten zum Zeitpunkt der Beauftragung.

Der Schaden ist sehr klein

Bei einem Kratzer oder einer kleinen Delle reicht ein Kostenvoranschlag. Rufen Sie trotzdem kurz an, bevor Sie sich festlegen. Wir sagen Ihnen, ob im Fall noch Positionen stecken, die ein Kostenvoranschlag nicht abbildet.

Sie zahlen selbst

Dann ist der Kostenvoranschlag der günstigste Weg. Repariert die Werkstatt ohnehin, erstellt sie ihn meist gleich mit. Soll er unabhängig von der Werkstatt sein, übernehmen wir das.

Es ist ein Kaskoschaden

Bei Hagel, Wild, Marder oder Sturm beauftragt der Kaskoversicherer regelmäßig einen eigenen Sachverständigen. Wenn Sie uns selbst beauftragen möchten, klären Sie die Kostenübernahme bitte vorab mit Ihrem Versicherer.

Die Schuldfrage ist offen oder Sie tragen einen Teil

Wie die Schuld verteilt wird, klären Versicherer, Anwalt oder Gericht, nicht der Sachverständige. Für Sie heißt das nur: was heute nicht dokumentiert ist, lässt sich später nicht mehr beziffern. Bei offener Schuldfrage ist das vollständige Gutachten deshalb der belastbarere Weg.

Die gegnerische Versicherung hat sich schon gemeldet

Der Gutachter der gegnerischen Versicherung arbeitet in deren Auftrag. Bei unverschuldetem Unfall können Sie einen eigenen Sachverständigen wählen. Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie an, bevor Sie einen Termin zusagen.

Kostenvoranschlag oder Gutachten?

Reicht ein Kostenvoranschlag nicht aus?

Für die reine Reparatur ja. Er enthält aber weder Wertminderung noch Wiederbeschaffungs- oder Restwert und auch keine Ausfalldauer. Lichtbilder sind in der Regel gar keine dabei. Bei einem Fremdverschulden bleiben diese Positionen damit unberücksichtigt.

Erstellen Sie auch Kostenvoranschläge?

Ja. Ein Kostenvoranschlag muss nicht von der Werkstatt kommen. Gerade wenn Sie eine von der Werkstatt unabhängige Kalkulation wollen, ist das der Weg.

Bieten Sie ein „Kurzgutachten“ an?

Nein. Der Begriff ist im Markt üblich, aber irreführend: was Wertminderung, Restwert und Ausfalldauer nicht enthält, ist kein Gutachten. Bei uns gibt es den Kostenvoranschlag oder das vollständige Gutachten.

Ab welcher Schadenhöhe lohnt sich das Gutachten?

Als Orientierung gelten etwa 750 Euro. Eine starre Grenze gibt es nicht, der Bundesgerichtshof stellt auf die Sicht des Geschädigten zum Zeitpunkt der Beauftragung ab. Im Zweifel rufen Sie an, wir schauen uns die Fotos vorab an.

Wie schnell geht es?

Termin in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Das fertige Gutachten liegt in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach der Besichtigung vor.

Kurzer Draht zum Gutachter

Schildern Sie den Fall, wir sagen Ihnen, was passt.

Sie erreichen den Sachverständigen direkt. Die Einordnung kostet nichts und verpflichtet zu nichts.

Maximilian Fromm, Kfz-Sachverständiger bei CleverCrash in Erlangen

Maximilian Fromm

Gründer und Mechatronik-Ingenieur (B.Sc.)

09131 91 66 143 WhatsApp Schaden online melden