Nicht jeder Schaden braucht dasselbe. Hier steht, was die beiden Wege leisten, wer sie bezahlt und welcher zu Ihrem Fall passt.
Maximilian Fromm
Gründer und Mechatronik-Ingenieur (B.Sc.)
Zwei Wege
Kostenvoranschlag oder vollständiges Gutachten, dazwischen gibt es nichts
Kostenfrei
Beim unverschuldeten Unfall rechnen wir mit der gegnerischen Haftpflicht ab
Unabhängig
Wir arbeiten nicht im Auftrag eines Versicherers
750 € Schaden
Ab dieser Größenordnung ist das vollständige Gutachten der übliche Weg. Das ist keine Preisangabe und keine feste Grenze.
Der Unterschied liegt nicht darin, wer es schreibt, sondern darin, was dokumentiert ist.
Reine Kalkulation, sinnvoll beim Kleinstschaden
Vollständig, bei Fremdverschulden in der Regel kostenfrei für Sie
Lichtbilder aus definierten Winkeln, Anstoßhöhe mit Messlatte, Lackschichtdickenmessung und die Abgrenzung von Vorschäden. Das kostet Zeit vor Ort und ist genau der Teil, den eine reine Kalkulation nicht leisten kann.
Wir kommen zu Ihnen, zur Werkstatt oder zum Abstellort, in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Für Schäden am Unterboden steht in unserer Halle in Erlangen eine Hebebühne bereit.
Dann ist das vollständige Gutachten der übliche Weg. Eine feste Betragsgrenze gibt es nicht. Als Orientierung dienen etwa 750 Euro, entscheidend ist die Sicht des Geschädigten zum Zeitpunkt der Beauftragung.
Bei einem Kratzer oder einer kleinen Delle reicht ein Kostenvoranschlag. Rufen Sie trotzdem kurz an, bevor Sie sich festlegen. Wir sagen Ihnen, ob im Fall noch Positionen stecken, die ein Kostenvoranschlag nicht abbildet.
Dann ist der Kostenvoranschlag der günstigste Weg. Repariert die Werkstatt ohnehin, erstellt sie ihn meist gleich mit. Soll er unabhängig von der Werkstatt sein, übernehmen wir das.
Bei Hagel, Wild, Marder oder Sturm beauftragt der Kaskoversicherer regelmäßig einen eigenen Sachverständigen. Wenn Sie uns selbst beauftragen möchten, klären Sie die Kostenübernahme bitte vorab mit Ihrem Versicherer.
Wie die Schuld verteilt wird, klären Versicherer, Anwalt oder Gericht, nicht der Sachverständige. Für Sie heißt das nur: was heute nicht dokumentiert ist, lässt sich später nicht mehr beziffern. Bei offener Schuldfrage ist das vollständige Gutachten deshalb der belastbarere Weg.
Der Gutachter der gegnerischen Versicherung arbeitet in deren Auftrag. Bei unverschuldetem Unfall können Sie einen eigenen Sachverständigen wählen. Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie an, bevor Sie einen Termin zusagen.
Für die reine Reparatur ja. Er enthält aber weder Wertminderung noch Wiederbeschaffungs- oder Restwert und auch keine Ausfalldauer. Lichtbilder sind in der Regel gar keine dabei. Bei einem Fremdverschulden bleiben diese Positionen damit unberücksichtigt.
Ja. Ein Kostenvoranschlag muss nicht von der Werkstatt kommen. Gerade wenn Sie eine von der Werkstatt unabhängige Kalkulation wollen, ist das der Weg.
Nein. Der Begriff ist im Markt üblich, aber irreführend: was Wertminderung, Restwert und Ausfalldauer nicht enthält, ist kein Gutachten. Bei uns gibt es den Kostenvoranschlag oder das vollständige Gutachten.
Als Orientierung gelten etwa 750 Euro. Eine starre Grenze gibt es nicht, der Bundesgerichtshof stellt auf die Sicht des Geschädigten zum Zeitpunkt der Beauftragung ab. Im Zweifel rufen Sie an, wir schauen uns die Fotos vorab an.
Termin in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Das fertige Gutachten liegt in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach der Besichtigung vor.
Sie erreichen den Sachverständigen direkt. Die Einordnung kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
Maximilian Fromm
Gründer und Mechatronik-Ingenieur (B.Sc.)
Kfz-Sachverständigenbüro Fromm
Schillerstr. 67a
91054 Erlangen
Wir sind für Sie in ganz Franken unterwegs. Standorte befinden sich aktuell in Nürnberg, Fürth, Erlangen und Bamberg.
Mitglied im Verein Deutscher Ingenieure (VDI). Zertifiziert vom Sachverständigenfachverband SFV e.V.