Young- oder Oldtimer? Fahrzeug mit besonderem Wert? Hier stehen Ablauf, Inhalt und Kosten. Und warum erst ein mit Fotos und Zustandsnote belegter Wert im Schadenfall etwas taugt.
Maximilian Fromm
Gründer und Mechatronik-Ingenieur (B.Sc.)

Welche Bewertung passt, hängt am Alter und daran, wofür Sie den Wert brauchen.
Ab 30 Jahren. Für Fahrzeuge, deren Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt. Zustandsnote, Marktwert und Wiederbeschaffungswert, also der Aufwand für ein gleichwertiges Fahrzeug, dokumentiert mit Lichtbildern. Grundlage für die richtige Versicherungssumme und für den Nachweis, was das Fahrzeug wirklich wert ist.
15 bis 30 Jahre. Fahrzeuge mit wachsendem Sammlerwert, die noch nicht als Oldtimer gelten. Für dieses Alter führen die Standardbewertungssysteme oft gar keinen Wert mehr. Dann trägt nur der Vergleich mit tatsächlichen Marktangeboten.
Jedes Alter. Für besondere Fahrzeuge jeder Art: Sonderausstattung, Umbauten, geringe Laufleistung, seltene Modelle. Überall dort, wo eine Standardbewertung den Wert nicht trifft.
Die Einstufung erfolgt getrennt nach Karosserie, Lack, Innenraum, Technik und Unterboden. Note 1 beschreibt ein Fahrzeug im Auslieferungszustand, Note 5 ein restaurierungsbedürftiges. In der Praxis wird mit Zwischennoten gearbeitet, etwa 2- oder 3+. Wir schreiben dazu, warum die Note so ausfällt, nicht nur die Note selbst.
Der Marktwert ist der Preis, der am Markt für ein solches Fahrzeug aufgerufen wird. Der Wiederbeschaffungswert enthält zusätzlich den Aufwand, ein gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen. Bei Klassikern liegen die beiden oft weit auseinander. Für Klassiker-Policen ist üblicherweise der Wiederbeschaffungswert die Bezugsgröße, wir weisen beide getrennt aus.
Innen, außen, Motorraum, Unterboden und die Details, die den Wert ausmachen. Genau diese Bilder zählen später, wenn etwas passiert ist.
Sonderausstattung, dokumentierte Umbauten, Restaurierungsstand und Belege. Was nicht dokumentiert ist, lässt sich im Schadenfall nur schwer belegen. Der Nachweis wird dann zur Auslegungssache.
Die Begutachtung nach § 23 StVZO für das H-Kennzeichen darf nur ein amtlich anerkannter Sachverständiger einer Technischen Prüfstelle oder ein Prüfingenieur einer anerkannten Überwachungsorganisation erstellen, etwa TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS oder FSP. Diese Begutachtung bieten wir nicht an.
Unser Wertgutachten bewertet den Zustand und den Wert Ihres Fahrzeugs. Es ist ein eigenständiges Gutachten, unabhängig vom Gutachten nach § 23 StVZO. Beides sind verschiedene Dinge, die häufig verwechselt werden.
Rost und Vorschäden zeigen sich unten, nicht am Lack. Deshalb gibt es zwei Wege, und für keinen davon müssen Sie etwas stellen.
Bei einem Youngtimer wie diesem entscheidet nicht das Baujahr über den Wert, sondern der Zustand und was sich davon belegen lässt: Zustandsnote, Originalität, Ausstattung, Umbauten, Historie und eine vollständige Lichtbilddokumentation. Erst dann trägt der Wert gegenüber der Versicherung und im Schadenfall.
Aufnehmen können wir vor Ort, dort wo das Fahrzeug steht. Für Fahrzeuge wie dieses steht in unserer Halle zusätzlich ein Fotostudio bereit, mit neutralem Hintergrund statt Hof und wechselndem Tageslicht.
Klassiker-Policen verlangen einen belegten Wert. Ist er zu niedrig angesetzt, zahlt die Versicherung im Schadenfall auch nur diesen Betrag.
Ein neutrales Gutachten nimmt die Diskussion aus der Preisverhandlung. Beim Kauf zeigt es, ob der geforderte Preis zum Zustand passt.
Wenn ein Fahrzeug aufgeteilt oder angerechnet werden muss, braucht es einen nachvollziehbaren Stichtagswert.
Ohne vorher dokumentierten Zustand wird jede Diskussion über Vorschäden und Wert zur Auslegungssache. Nach einem Unfall am Klassiker brauchen Sie ein Schadengutachten, der vorher dokumentierte Wert ist dann die Grundlage. Ein sauber dokumentiertes Gutachten hilft außerdem, spätere Auffälligkeiten im HIS-System der Versicherer zu vermeiden.
Beim Wertgutachten drängt die Zeit nicht, wir stimmen den Termin in der Regel innerhalb weniger Tage ab. Nach einem Unfall kommen wir innerhalb von 24 Stunden.
Fahrzeugschein, Belege über Restaurierungen und Reparaturen, Ausstattungsliste und, falls vorhanden, frühere Gutachten. Das Fahrzeug sollte sauber sein, sonst nichts.
Ein Wertgutachten ist eine Leistung ohne Unfallgegner, also rechnen wir direkt mit Ihnen ab. Der Preis hängt an Fahrzeug und Aufwand. Sie bekommen ihn vorher genannt, nicht hinterher.
Ab 30 Jahren, gerechnet ab der Erstzulassung, nicht ab Baujahr. Fahrzeuge zwischen 15 und 30 Jahren nennt man Youngtimer. Der Wert hängt aber nicht am Stichtag, sondern am Zustand, an der Seltenheit und an der Nachfrage.
Das Wertgutachten beschreibt den Zustand und den Wert ohne Schadenereignis. Das Schadengutachten beschreibt einen konkreten Schaden und seine Folgen. Nach einem Unfall am Klassiker brauchen Sie das Schadengutachten, dann ist der vorher dokumentierte Wert die Grundlage für die Berechnung.
Nein. Auch ein Restaurierungsobjekt oder ein Scheunenfund lässt sich bewerten. Der Zustand wird dann eben als solcher dokumentiert.
Nein. Dafür ist die Begutachtung nach § 23 StVZO nötig, die nur Technische Prüfstellen und anerkannte Überwachungsorganisationen erstellen dürfen. Dazu kommen eine gültige Hauptuntersuchung und ein weitgehend originaler, gepflegter Zustand. Unser Wertgutachten bewertet Zustand und Wert und ersetzt das nicht.
Bei Klassiker-Policen ist üblicherweise der Wiederbeschaffungswert die Bezugsgröße, nicht der Marktwert. Wir weisen beide getrennt aus und schreiben dazu, welcher Wert wofür gilt. Was Ihr Vertrag verlangt, steht in dessen Bedingungen. Sagen Sie uns vor dem Termin, bei welchem Versicherer die Police läuft.
Eine feste Frist gibt es nicht. Versicherer verlangen bei Klassiker-Policen üblicherweise alle zwei bis drei Jahre eine Aktualisierung, weil sich der Markt bewegt.
Sie erreichen den Sachverständigen direkt. Wir klären am Telefon, welche Bewertung passt und was sie kostet.
Kfz-Sachverständigenbüro Fromm
Schillerstr. 67a
91054 Erlangen
Wir sind für Sie in der Metropolregion Nürnberg unterwegs: in Nürnberg, Fürth, Erlangen und Bamberg, dazu in Schwabach, Zirndorf, Herzogenaurach, Forchheim, Lauf an der Pegnitz und Neumarkt in der Oberpfalz.
Mitglied im Verein Deutscher Ingenieure (VDI).
Kenntnisprüfung beim Sachverständigenfachverband SFV e.V. abgelegt.