Tagessätze typischerweise zwischen 23 und 175 EUR je nach Fahrzeugklasse. Die Schätzung erfolgt anhand der in der Praxis anerkannten Fahrzeuggruppen-Tabelle nach Sanden/Danner/Küppersbusch. Der Bundesgerichtshof behandelt sie als zulässige, aber nicht bindende Schätzhilfe nach § 287 ZPO (BGH, Urteil vom 23.11.2004, VI ZR 357/03, BGHZ 161, 151). Versicherer rechnen gerne mit pauschal 14 Tagen - maßgeblich ist die im Gutachten kalkulierte Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer, nicht eine pauschale Annahme der Versicherung.
09131 91 66 143 Schaden meldenDer Unfall wurde nicht oder nur teilweise vom Geschädigten verursacht. Bei Mithaftungsquote erfolgt eine anteilige Kürzung.
Der Geschädigte wollte das Fahrzeug während der Ausfallzeit nutzen. Bei privatem Pkw wird der Nutzungswille vermutet.
Fahrerlaubnis vorhanden, keine längere Ausfallzeit durch Krankenhaus, Urlaub oder Führerschein-Entzug. Bei unfallbedingter Krankschreibung mit Genesungsfahrten bleibt der Anspruch.
Der Ausfall ist spürbar. Steht ein anderes zumutbar nutzbares Fahrzeug zur Verfügung (z.B. gleichwertiger Zweitwagen), kann die Fühlbarkeit fehlen - der Anspruch entfällt dann nach BGH-Linie komplett (VI ZR 35/22, 11.10.2022 und VI ZR 246/24, 07.10.2025). Prestige- oder Komfort-Unterschiede begründen aber keine Unzumutbarkeit.
Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse. Grundlage ist die Fahrzeuggruppen-Tabelle nach Sanden/Danner/Küppersbusch, die der Bundesgerichtshof als zulässige, aber nicht bindende Schätzhilfe nach § 287 ZPO behandelt. Die Nutzungsausfalltabelle wird in der Praxis auch EurotaxSchwacke-Tabelle¹ genannt. Die Schwacke-Liste für Gebrauchtwagenwerte ist eine eigenständige Publikation und für den Nutzungsausfall nicht maßgeblich. Die unten stehenden Spannen sind grobe Orientierung; die konkrete Einstufung erfolgt im Gutachten.
VW Up, Smart, Fiat 500, VW Polo, Opel Corsa, Toyota Yaris, Renault Clio, Mazda 2, Skoda Fabia.
VW Golf, Audi A3, Ford Focus, Opel Astra, BMW 1er, Mercedes A-Klasse, VW Passat, Audi A4, BMW 3er, Mercedes C-Klasse. Die Einstufung hängt an Modell, Baujahr und Ausstattung und wird im Gutachten einzeln bestimmt.
Audi A6, BMW 5er, Mercedes E-Klasse, Audi A8, BMW 7er, Mercedes S-Klasse, Range Rover, große SUV (Q7, X5, Macan), Tesla Model Y / Model S.
Porsche 911, Mercedes-AMG SL, BMW M5/M6/M8. Bei Ferrari, Lamborghini, Bentley und Rolls-Royce existiert keine Tabellengruppe - hier erfolgt eine gutachterliche Einzelschätzung nach § 287 ZPO (Praxisrange 200 EUR und mehr pro Tag).
Versicherungen rechnen gerne mit 14 Tagen Pauschale. Diese Zahl steht nirgendwo im Gesetz. Sie ist eine Verhandlungsposition - und oft niedriger als die tatsächliche Ausfallzeit.
Ein Anruf reicht. Wir dokumentieren den Schaden und liefern das Gutachten als belastbare Grundlage. Die rechtliche Durchsetzung gegenüber der gegnerischen Versicherung übernimmt ein Anwalt Ihrer Wahl.
Tagessatz aus der Tabelle nach Sanden/Danner/Küppersbusch multipliziert mit der Anzahl Tage ohne Fahrzeug. Eine gesetzlich vorgeschriebene Berechnungsmethode gibt es nicht; die Höhe schätzt das Gericht im Streitfall nach § 287 ZPO. Größenordnung zwischen 23 und 175 EUR je nach Fahrzeuggruppe. Bei älteren Fahrzeugen erfolgt nach BGH VI ZR 357/03 eine Herabstufung um eine bis zwei Gruppen - keine Streichung. Die konkrete Einstufung erfolgt im Gutachten.
Maßgeblich ist die im Gutachten kalkulierte Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer (BGH VI ZR 361/02). Versicherungen verweisen oft auf eine Faustregel von 14 Tagen - die ist aber nicht das Gesetz. Standard sind 10 bis 14 Tage bei Reparatur, bei Totalschaden zusätzlich eine Überlegungs- und Prüffrist von 3 bis 5 Tagen. Bei seltenen Modellen oder Lieferengpässen sind 21 Tage und mehr möglich; Werkstatt- und Prognoserisiko geht zu Lasten des Schädigers.
Ja. Bei Totalschaden gilt nicht die Reparaturdauer, sondern die Wiederbeschaffungsdauer für ein vergleichbares Ersatzfahrzeug. In der Praxis liegt diese bei 10 bis 14 Tagen plus angemessener Überlegungsfrist. Bei seltenen Modellen kann sie länger ausfallen. Die konkrete Dauer wird im Gutachten festgehalten.
Ein Anspruch auf Nutzungsausfall ist auch bei fiktiver Abrechnung möglich, aber nur für die im Gutachten prognostizierte Reparaturdauer - und nur, wenn tatsächlich ein fühlbarer Nutzungsausfall eingetreten ist. Eine Mischung aus fiktiv abgerechneten Reparaturkosten und konkret behaupteter Verzögerung ist nicht zulässig.
Bei Leasing ist der Anspruchsinhaber in der Regel der Leasingnehmer als wirtschaftlicher Nutzer. Stellt der Leasinggeber selbst einen Mietwagen, steht ihm der Mietkostenanspruch zu - der Leasingnehmer hat dann keinen zusätzlichen Nutzungsausfall.
Bei rein gewerblich genutzten Firmenwagen sind drei Wege möglich: entgangener Gewinn (§ 252 BGB), Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs (BGH-Linie seit 1978) oder Mietwagenkosten. Bei nicht unmittelbar gewinnerzielenden Fahrzeugen (z.B. Direktionswagen) ist auch die pauschalierte Tagessatz-Entschädigung möglich. Bei gemischter Nutzung sind Mischformen möglich.
Stellt ein am Unfall rechtlich nicht beteiligter Dritter ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung, entfällt der Anspruch auf Nutzungsausfall grundsätzlich nicht. Ist der Dritte dagegen rechtlich betroffen, etwa als Fahrzeugeigentümer beim Leasing, und mietet er ein zumutbar nutzbares Ersatzfahrzeug an, ist der Nutzungsausfall insoweit ausgeschlossen, als diesem Dritten ein Anspruch auf Mietwagenkosten gegen den Schädiger zusteht (BGH, Urteil vom 07.10.2025, VI ZR 246/24).
Mietwagen und Nutzungsausfall können nicht gleichzeitig für denselben Zeitraum verlangt werden. Ein Wechsel während der Ausfallzeit oder eine phasenweise Kombination (z.B. Mietwagen für die ersten Tage, danach Nutzungsausfall) ist aber möglich. Mietwagen lohnt sich, wenn ein Fahrzeug täglich gebraucht wird; Nutzungsausfall ist oft wirtschaftlicher, wenn zeitweise verzichtet werden kann.
Für den Nutzungsausfall gilt die Fahrzeuggruppen-Tabelle nach Sanden/Danner/Küppersbusch, die in der Praxis auch EurotaxSchwacke-Tabelle heißt. Davon zu unterscheiden sind zwei andere Werke desselben Umfelds: die Schwacke-Liste für Gebrauchtwagenwerte und der Schwacke-Mietpreisspiegel für Mietwagenkosten. Keines von beiden ist für den Nutzungsausfall einschlägig.
Der Bundesgerichtshof behandelt die Tabelle als zulässige Schätzhilfe nach § 287 ZPO, zuletzt in VI ZR 357/03, dort mit Herabstufung um eine bis zwei Gruppen bei älteren Fahrzeugen. Bindend ist sie nicht, der Tatrichter schätzt.
Die folgenden Entscheidungen prägen die heutige Rechtsprechung zum Nutzungsausfall nach unverschuldetem Verkehrsunfall. Sie helfen einzuordnen, was üblich ist. Die rechtliche Bewertung im Einzelfall und die Durchsetzung gegenüber der gegnerischen Versicherung übernimmt ein Anwalt Ihrer Wahl.
Nutzungsausfall ist als Vermögensschaden ersatzfähig - Voraussetzung sind Nutzungswille und fühlbare wirtschaftliche Beeinträchtigung (BGHZ 98, 212).
Der Eigentümer eines privat genutzten Fahrzeugs hat bei entzogener Nutzungsmöglichkeit dem Grunde nach Anspruch auf Nutzungsausfall. Die Höhe ist nicht schematisch durch den Fahrzeugwert begrenzt. Im entschiedenen Fall hat der BGH die Tabelle allerdings nicht angewandt, weil das Fahrzeug fast zehn Jahre alt und erheblich mängelbehaftet war, und stattdessen nur Vorhaltekosten zuerkannt (NJW 1988, 484).
Bei fiktiver Abrechnung ist die im Gutachten kalkulierte Reparaturdauer maßgeblich - nicht eine pauschale 14-Tage-Schätzung.
Bei älteren Fahrzeugen eine vom BGH gebilligte Herabstufung um eine bis zwei Gruppen - keine Streichung des Anspruchs. Ab welchem Alter und um wie viele Stufen herabzustufen ist, hat der BGH ausdrücklich offengelassen.
Steht ein anderes Fahrzeug zumutbar nutzbar zur Verfügung, kann der Anspruch komplett entfallen. Prestige- oder Komfort-Unterschiede begründen aber keine Unzumutbarkeit. Die jüngere Entscheidung vom 07.10.2025 verfeinert die Linie und stellt klar, dass ein reiner Klassenunterschied keine Unzumutbarkeit begründet.
Wirtschaftlicher, technischer und unechter Totalschaden im Vergleich.
Thema öffnen Wissens-HubWann darf trotz wirtschaftlichem Totalschaden repariert werden?
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Maximilian Fromm
Gründer und Ingenieur (B.Sc. Mechatronik)
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Stand: 21.08.2026. Die Seite gibt die zu diesem Zeitpunkt bekannte Rechtsprechung wieder.
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