Die wenig bekannte Auskunftei der Versicherungswirtschaft - und wie Sie herausfinden, ob Sie drinstehen.
Kostenlose Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO. Alle Eckdaten zu Speicherdauer, Löschung und HIS-Abfrage. Vom Mechatronik-Ingenieur und freien Kfz-Sachverständigen.
09131 91 66 143 Direkt zur SelbstauskunftDas HIS ist eine spartenübergreifende Versicherungs-Auskunftei, umgangssprachlich auch „schwarze Liste der Versicherer“ oder früher „Wagnisdatei“ genannt. Versicherer melden ihr auffällige Schadensvorgänge, andere Versicherer können diese Information bei einer HIS-Abfrage abrufen. Betrieben wird das System nicht von einer Behörde, sondern von einem privatwirtschaftlichen Dienstleister im Auftrag des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft).
| Betreiber | Besurance HIS GmbH (seit 01.10.2025, vorher informa HIS GmbH) |
|---|---|
| Selbstauskunft online | besurance-his.de/selbstauskunft |
| Speicherdauer | 4 Kalenderjahre Standard, max. 10 Jahre bei wiederholter Meldung; Anfragen ohne Vertragsabschluss max. 3 Jahre |
| Rechtsgrundlage | Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) und der Verhaltenskodex der deutschen Versicherungswirtschaft (Code of Conduct GDV) |
Anders als oft angenommen ist HIS keine einzige Datenbank, sondern besteht aus sieben voneinander getrennten Sparten mit jeweils eigenen Kriterien. Eine Meldung in einer Sparte führt nicht automatisch zu Sichtbarkeit in einer anderen.
Versicherer melden Schadensvorgänge an die HIS-Auskunftei, wenn aus ihrer Sicht Auffälligkeiten vorliegen. Eine HIS-Abfrage durch den nächsten Versicherer macht den Treffer dann sichtbar. Das HIS ist sektorgetrennt, die folgenden Trigger gelten für den Kfz-Bereich. Eine Meldung erfolgt nicht automatisch und nicht bei jedem Schaden.
Mehrere Schadensmeldungen in kurzer Zeit oder eine im Branchen-Vergleich auffällig hohe Zahl von Vorfällen pro Jahr. Auch mehrere Schäden bei verschiedenen Versicherern fallen über das System ins Gewicht.
Schadensbeträge oberhalb interner Schwellen oder ungewöhnliche Folgen wie Brand, Diebstahl oder Totalschäden bei jungen Fahrzeugen werden regelmäßig prüfnäher behandelt.
Wenn der geschilderte Hergang technisch oder zeitlich nicht plausibel ist, wenn Schadensbild und Hergangsbeschreibung auseinanderlaufen oder Zeugen-Angaben sich widersprechen.
Wenn ein Schaden in einem Karosserie-Bereich gemeldet wird, in dem frühere Schäden nicht oder nicht vollständig instandgesetzt wurden. Saubere Vorschaden-Trennung im Gutachten ist hier entscheidend.
Totalschadens-Fälle werden in der Regel an das HIS gemeldet, weil das verunfallte Fahrzeug über die FIN nachverfolgbar bleibt - relevant für den Wiederverkauf und für spätere Schadensfälle am selben Fahrzeug.
Eine einzelne fiktive Abrechnung ist legitime Abrechnungsart und kein HIS-Trigger. Aber bei wiederholt fiktiver Abrechnung am gleichen Fahrzeug ohne Reparaturnachweis bei wiederkehrender Schadensgleichheit kann eine Meldung erfolgen. Wird die fachgerechte Reparatur später mit prüffähigen Unterlagen belegt, kann das ein Grund für einen Löschungsantrag nach Art. 17 DSGVO sein. Ein sicherer Anspruch folgt daraus nicht, die Gerichte entscheiden dazu unterschiedlich (siehe Sektion Löschung).
Ein Fahrzeug, das bereits einmal mit auffälliger Schadenshistorie gemeldet war, wird beim nächsten Schaden über die FIN sofort identifiziert. Das gilt auch nach einem Halterwechsel.
Rund um das HIS halten sich hartnäckige Vorstellungen, die in der Praxis nicht zutreffen. Die wichtigsten Abgrenzungen.
HIS und Schufa sind komplett getrennte Systeme. Ein HIS-Eintrag hat keine Auswirkung auf Ihren Schufa-Score, Ihre Bonität oder Kreditentscheidungen. Auch ein Datenaustausch zwischen den beiden Systemen findet nicht statt.
Ein Eintrag bedeutet keine straf- oder zivilrechtliche Verurteilung. Er dokumentiert lediglich, dass ein Versicherer einen Vorgang als prüfenswert eingestuft hat. Behörden, Polizei oder Gerichte haben keinen Zugriff.
Es gibt keine Regel, nach der ein Versicherer einen Antragsteller mit HIS-Eintrag automatisch ablehnen muss. Jeder Versicherer entscheidet auf Basis seiner eigenen Annahme-Politik. Praktisch führt der Eintrag häufiger zu Rückfragen, nicht zu einer pauschalen Ablehnung.
Der Begriff „schwarze Liste der Versicherer“ ist umgangssprachlich gebräuchlich, die Realität ist nuancierter: HIS ist ein Hinweis- und Prüfsystem, kein Sperrverzeichnis. Ein Eintrag erhöht die Prüf-Tiefe beim nächsten Schaden, führt aber nicht zu einer automatischen Sperre.
Fünf Aussagen, die rund um den HIS-Eintrag immer wieder fallen, und wie die Praxis nach Code of Conduct GDV und DSGVO wirklich aussieht.
| Was oft behauptet wird | Was nach Code of Conduct GDV und DSGVO gilt |
|---|---|
| „Schwarze Liste, da kommt man nie wieder raus.“ | Auskunftei mit klaren Fristen und Löschungsanspruch nach Art. 17 DSGVO bei Falscheinmeldung (im Einzelfall - Rechtsprechung uneinheitlich, siehe Streitstand unten). |
| „Standard sind 5 Jahre Speicherdauer.“ | 4 Kalenderjahre Standard (Code of Conduct GDV), max. 10 Jahre bei wiederholter Meldung. |
| „Mit HIS-Eintrag werden Sie automatisch abgelehnt.“ | Kein automatischer Ablehnungsgrund - Eintrag erhöht nur den Prüf-Anlass beim Versicherer. |
| „HIS sehen alle Versicherer von Ihnen.“ | Sektorgetrennt - nur Versicherer derselben Sparte sehen den jeweiligen Eintrag. |
| „Eine Selbstauskunft kostet Bearbeitungsgebühr.“ | Selbstauskunft ist kostenfrei nach Art. 15 DSGVO. Ein Entgelt kommt nur bei offensichtlich übertrieben häufigen Anträgen in Betracht. |
Die meisten Vorstellungen über HIS sind dramatischer als die Realität. Vier konkrete Wirkungen lassen sich aus der Praxis sauber ableiten - vom Zeitpunkt einer HIS-Abfrage durch den Versicherer bis zur Wirkung auf einen neuen Vertragsabschluss.
Kein Eintrag im Strafregister, kein Schufa-Effekt, keine Auswirkung auf Kredite oder Bonitäts-Scores. Das HIS ist und bleibt eine Versicherungs-Auskunftei mit klar abgegrenztem Zweck.
Aus unserer Praxis als Sachverständigenbüro: konkrete Trigger-Schwellen sind versicherer- und sparten-spezifisch, die folgenden Indikatoren sind Heuristiken, kein offizieller Kriterienkatalog.
bei Ihrem Kfz-Versicherer (Faustregel: 3+ in 3 Jahren).
oder Totalschaden in der jüngeren Historie.
wurde vom Versicherer beauftragt (geht über die reine Schadenshöhen-Feststellung hinaus).
Sie haben das Recht, kostenlos zu erfahren, ob und welche Daten über Sie im HIS gespeichert sind. Grundlage ist Art. 15 DSGVO und § 34 BDSG. Der Antrag ist einfach, die Bearbeitung dauert in der Regel vier Wochen.
Per Post an die Besurance HIS GmbH, Daimlerring 4, 65205 Wiesbaden, oder bequem über das Online-Formular. Im Antrag geben Sie Vor- und Nachname, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort an.
Eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises ist erforderlich. Personalausweis-Nummer, Seriennummer und Lichtbild dürfen Sie unkenntlich machen, Name und Adresse müssen lesbar bleiben.
Die Bearbeitung dauert in der Regel rund vier Wochen. In dieser Zeit wird in den für Ihre Person und Ihr Fahrzeug relevanten HIS-Sparten geprüft - für Unfall-Geschädigte primär die Kfz-Sparte. Die Besurance HIS GmbH bietet drei separate Antragstypen: Person, Fahrzeug (FIN) und Immobilie.
Sie bekommen eine schriftliche Auskunft per Post. Bei einem positiven HIS-Treffer enthält sie Datum der Einmeldung, einmeldenden Versicherer, Schadens-ID, betroffene Sparte und den Grund-Eintrag (z.B. Totalschaden, atypische Schadenshäufigkeit).
Die Besurance HIS GmbH stellt drei spezifische Formulare bereit - für Person, Fahrzeug (FIN) und Immobilie. Sie tragen Vor- und Nachname, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort ein, laden Ihre Ausweis-Kopie als Foto oder Scan hoch und senden den Antrag elektronisch ab.
Alternativ können Sie den Antrag formlos per Post stellen: Brief mit Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises an die Besurance HIS GmbH, Daimlerring 4, 65205 Wiesbaden.
Zum Online-Formular besurance-his.deDrei Etappen plus die rechtliche Linie - so läuft ein Löschungs-Antrag in der Praxis. Die rechtliche Bewertung und Durchsetzung übernimmt ein Anwalt Ihrer Wahl.
Schriftlicher Antrag auf Löschung an die Besurance HIS GmbH mit konkreter Begründung und allen relevanten Belegen (Schaden-Akte, Korrespondenz mit dem Versicherer, Gutachten). Besurance HIS leitet die Prüfung an den einmeldenden Versicherer weiter, dieser entscheidet über die Berechtigung der Meldung und über die Löschung.
Speicherdauer-Anker:
Sie können Beschwerde beim Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) einlegen, alternativ bei der Datenschutz-Aufsicht des Bundeslandes des einmeldenden Versicherers. Die Beschwerde können Sie nach Art. 77 DSGVO auch bei der Aufsichtsbehörde Ihres Wohnsitzes oder Ihres Arbeitsplatzes einlegen. Daneben steht der Weg zu den Zivilgerichten offen (Art. 79 DSGVO). Welcher Weg in Ihrem Fall der richtige ist und wie lange er dauert, beurteilt ein Anwalt Ihrer Wahl. Beide Wege gehen Sie sinnvollerweise mit anwaltlicher Begleitung.
Eine BGH-Linie zur HIS-Löschung gibt es bisher nicht. Die Instanzgerichte entscheiden uneinheitlich - entscheidend ist die Qualität der Reparaturbestätigung im Einzelfall. Die folgenden Urteile zeigen beide Linien.
| Pro Löschung (bei prüffähiger vollständiger Reparatur) | Aktenzeichen und Datum | Kernaussage |
|---|---|---|
| LG Schweinfurt | Az. 23 O 899/20, Urt. v. 12.04.2021 | Löschungsanspruch nach Art. 17 DSGVO bei nachgewiesener vollständiger fachgerechter Reparatur nach fiktiver Abrechnung. |
| LG Mannheim | Az. 11 O 197/19, Urt. v. 25.10.2022 | Kaskofall, Wildunfall mit Rehkollision, tatsächliche Reparaturkosten 14.215,74 EUR durch Rechnung belegt. Der Versicherer wurde verurteilt, den HIS-Eintrag auf konkrete Abrechnung abändern oder alternativ löschen zu lassen. |
| Contra Löschung (bei fehlender prüffähiger Doku oder fortbestehendem Minderwert) | Aktenzeichen und Datum | Kernaussage |
|---|---|---|
| AG München | Az. 322 C 3109/23 (2), Urt. v. 26.07.2023 | Bei fiktiver Abrechnung über 1.500 EUR darf der Kaskoversicherer Einmeldegrund, Schadenhöhe und FIN melden. Selbst bei behaupteter sachgerechter Reparatur bleibt wegen des dauerhaft verbleibenden Minderwerts ein überwiegendes Speicherinteresse. |
| AG München | Az. 345 C 21951/24 (2), Urt. v. 10.01.2025 | Reparaturbestätigung nicht prüffähig, Aufwendungen unter dem im Gutachten ermittelten Betrag. Löschung verneint, weil der Vorschaden im Verkaufsfall aufklärungspflichtig bleibt. |
| LG München I | Az. 17 S 6937/24, Urt. v. 25.10.2024 | Berufungsentscheidung, Vorinstanz AG München 333 C 18951/23. Die Reparaturbestätigung war untauglich, weil nur eine äußere Sichtprüfung ohne Demontage stattfand und die Lichtbilder das Schadengebiet nur aus der Ferne zeigen. Fahrzeug-Vorschaden bleibt aufklärungspflichtig beim Wiederverkauf; eine vollständige fachgerechte Reparatur war hier nicht nachgewiesen. |
Fundstellen: LG Schweinfurt BeckRS 2021, 62662 und AG München BeckRS 2023, 22736, jeweils im Volltext bei gesetze-bayern.de. LG Mannheim NJW-Spezial 2023, 170. LG München I über dejure.org und IWW Unfallregulierung effektiv. Alle Entscheidungen sind instanzgerichtlich, eine BGH-Linie besteht nicht.
Die meisten veröffentlichten Entscheidungen betreffen Kaskofälle gegen den eigenen Versicherer. Bei unverschuldeten Unfällen gegen die gegnerische Haftpflicht ist die Rechtsprechungslage noch dünner.
Die rechtliche Bewertung Ihres Eintrags anhand dieser Rechtsprechung übernimmt ein Anwalt Ihrer Wahl.
Stellen Sie sich vor: drei Auffahrunfälle in zwei Jahren - alle ohne Ihre Schuld. Für das HIS sieht das aus wie atypische Schadenshäufigkeit.
Stellen Sie sich vor: Ihr Fahrzeug hatte vor zwei Jahren einen reparierten Heckschaden - jetzt fährt jemand wieder hinten rein. Plötzlich kommt der Doppel-Abrechnungs-Verdacht.
Stellen Sie sich vor: Sie wollen ein gebrauchtes Auto kaufen - und der Vorbesitzer war in einen Totalschaden mit derselben FIN verwickelt, der im HIS hängt.
Stellen Sie sich vor: Sie leihen ein Carsharing-Auto, haben einen Bagatell-Unfall - und Monate später finden Sie sich im HIS wieder.
Ein vollständiges, sauber dokumentiertes Schadens-Gutachten kann gezielt zwei der sieben HIS-Trigger entschärfen: Trigger 3 (Auffälligkeiten im Hergang) und Trigger 4 (Vorschaden plus Neuschaden). Andere Trigger wie atypische Schadenshäufigkeit, Totalschaden oder FIN-Wiederkehr bleiben davon unberührt - hier kann auch das beste Gutachten eine HIS-Meldung nicht verhindern. Es geht also nicht um ein „HIS-Schutz-Versprechen“, sondern um saubere Doku an genau den Stellen, wo Plausibilität bewertet wird.
Ein gutes Gutachten ist kein HIS-Schutz. Trigger 1 (atypische Schadenshäufigkeit), Trigger 2 (hohe Schadenssumme), Trigger 5 (Totalschaden) und Trigger 7 (FIN-Wiederkehr) sind unabhängig von der Doku-Qualität - hier kann auch das beste Gutachten eine Meldung nicht verhindern. Die Entscheidung trifft immer der einzelne Versicherer auf Basis seiner internen Kriterien.
Sie haben das Recht auf eine kostenlose Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO und § 34 BDSG. Den Antrag stellen Sie schriftlich per Post oder über das Online-Formular der Besurance HIS GmbH (Daimlerring 4, 65205 Wiesbaden). Die Bearbeitung dauert in der Regel rund vier Wochen. Telefonisch wird der Inhalt der gespeicherten Daten aus Datenschutzgründen nicht erteilt; eine Verfahrensstands-Auskunft ist möglich.
Die Standard-Speicherdauer für eine Einmeldung beträgt vier Kalenderjahre, beginnend mit dem auf die Einmeldung folgenden Kalenderjahr (Code of Conduct GDV). Anfragen ohne Vertragsabschluss werden spätestens am Ende des dritten Jahres nach der Antragstellung gelöscht. Bei einer wiederholten Meldung im Speicherzeitraum kann sich die Frist verlängern, im Höchstfall auf zehn Jahre. Nach Ablauf der Frist wird der Eintrag automatisch gelöscht.
Nein. Eine Meldung erfolgt nur, wenn aus Sicht des Versicherers Auffälligkeiten vorliegen, etwa eine ungewöhnliche Schadenshäufigkeit, hohe Schadenssummen, schwer plausibilisierbare Unfallhergänge oder wiederkehrende Vorschaden-Konstellationen. Ein normal abgewickelter Schadensfall führt in der Regel nicht zu einem HIS-Treffer.
Eine direkte Einzelfall-Benachrichtigung ist nicht vorgesehen. Versicherer informieren über die Datenverarbeitung in ihren allgemeinen Datenschutzhinweisen, die Sie bei Vertragsschluss und im Schadensfall erhalten. Ob Sie konkret im HIS gespeichert sind, erfahren Sie zuverlässig nur über die Selbstauskunft bei der Besurance HIS GmbH.
Eine vorzeitige Löschung kommt in Betracht, wenn der Eintrag sachlich falsch ist, fehlerhaft eingemeldet wurde oder die Speichervoraussetzung nachweislich entfallen ist. Die Rechtsprechung ist uneinheitlich: Einzelne Landgerichte haben bei nachgewiesener vollständiger fachgerechter Reparatur einen Löschungsanspruch nach Art. 17 DSGVO bejaht (LG Schweinfurt 23 O 899/20 vom 12.04.2021; LG Mannheim 11 O 197/19 vom 25.10.2022). Andere Gerichte haben Löschungsansprüche bei nicht prüffähiger Reparaturbestätigung oder fortbestehendem merkantilem Minderwert verneint (AG München 322 C 3109/23 vom 26.07.2023; AG München 345 C 21951/24 vom 10.01.2025; LG München I 17 S 6937/24 vom 25.10.2024). Eine BGH-Linie existiert bisher nicht. Den schriftlichen Antrag mit Begründung stellen Sie an die Besurance HIS GmbH; die rechtliche Bewertung und Durchsetzung übernimmt ein Anwalt Ihrer Wahl. Bei Ablehnung ist Beschwerde beim Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit oder Klageweg möglich.
Ein Eintrag ist kein automatischer Ablehnungsgrund. Er kann aber dazu führen, dass ein Versicherer beim Antrag genauer hinschaut, zusätzliche Unterlagen anfordert, eine höhere Prämie kalkuliert oder im Einzelfall die Annahme verweigert. Die Entscheidung trifft jeweils der einzelne Versicherer auf eigene Verantwortung.
Nein. Das HIS ist eine reine Versicherungs-Auskunftei und hat keine Verbindung zur Schufa, zu Bonitäts-Auskunfteien oder zu Bankensystemen. Ein HIS-Eintrag hat keine Auswirkung auf Ihren Schufa-Score, Ihre Kreditwürdigkeit oder andere Wirtschaftsauskunfteien.
Die Selbstauskunft ist kostenlos. Nach Art. 15 DSGVO haben Sie Anspruch auf eine unentgeltliche Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Eine feste Begrenzung auf eine Anfrage pro Jahr gibt es nicht, erst bei offensichtlich übertrieben häufigen Anfragen darf ein Entgelt verlangt werden. Es fallen weder Bearbeitungs- noch Versandgebühren an.
Nein. Aus Datenschutzgründen wird der Inhalt der gespeicherten Daten ausschließlich schriftlich erteilt, entweder per Post oder über das Online-Formular der Besurance HIS GmbH. Telefonisch kann lediglich der Verfahrensstand erfragt werden, nicht jedoch der Inhalt der gespeicherten Daten.
Ja. Die Datenverarbeitung im HIS stützt sich auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse der Versicherer an Betrugsabwehr) sowie auf den Verhaltenskodex der deutschen Versicherungswirtschaft (Code of Conduct GDV). Voraussetzung ist, dass das berechtigte Interesse die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Person überwiegt. Bei strittigen Fällen ist eine anwaltliche Bewertung sinnvoll, parallel ist Beschwerde beim HBDI möglich.
Die einmeldende Versicherung. Die Besurance HIS GmbH speichert die Daten nur und gibt sie auf Anfrage an andere Versicherer derselben Sparte weiter. Geht ein Löschungs-Antrag ein, leitet Besurance HIS GmbH ihn an die einmeldende Versicherung zurück, die über die Berechtigung der Meldung entscheidet.
Ohne Vergütungsvereinbarung ist die gesetzliche Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch bei Verbrauchern auf höchstens 190 EUR netto begrenzt (§ 34 Abs. 1 S. 3 RVG), das sind 226,10 EUR brutto. Mit Honorarvereinbarung können andere Sätze gelten. Anwaltskosten können bei einem berechtigten Löschungs-Antrag erstattungsfähig sein - das prüft der Anwalt im Einzelfall, eine pauschale Erfolgsaussicht gibt es nicht. CleverCrash erhält keine Provision von empfohlenen Anwälten.
Ja, das ist der Sinn des HIS - alle Versicherer der jeweiligen Sparte können das System abfragen. Die Sparten sind allerdings sektorgetrennt: Ein KFZ-HIS-Eintrag wird nur von KFZ-Versicherern gesehen, nicht von Krankenversicherern oder Lebensversicherern.
Ja, im Antragsverfahren. Sie werden in der Antragsstrecke über die Datenverarbeitung aufgeklärt (Code of Conduct GDV) und stimmen der HIS-Abfrage typischerweise zu. Welche Sparte abgefragt wird, hängt vom beantragten Vertrag ab - eine Kfz-Versicherung fragt HIS-KFZ ab, eine PKV fragt HIS-Person/Leben ab.
Noch Fragen? Wir nehmen uns Zeit für den Erstkontakt.
09131 91 66 143 Schaden meldenDer Marktabschlag, der trotz fachgerechter Reparatur bleibt.
Thema öffnen Wissens-HubAbrechnung ohne Reparaturnachweis, und wo ihre Grenzen liegen.
Thema öffnen Wissens-HubWirtschaftlicher, technischer und unechter Totalschaden im Vergleich.
Thema öffnen Wissens-HubDie Übersicht über alle Themenseiten rund um den Kfz-Schaden.
Zur ÜbersichtWir nehmen Ihren Fall auf, dokumentieren Schadenshergang, Vorschaden-Trennung und Reparaturweg im Gutachten. Bei unverschuldeten Unfällen ist Ihr SV-Honorar Teil Ihres Schadenersatzanspruchs gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung (§ 249 BGB), Sie zahlen dann in der Regel nichts aus eigener Tasche. Bei einem Kaskoschaden gegen die eigene Versicherung ist das anders: Dort trägt der Versicherer die Kosten eines selbst beauftragten Sachverständigen nach § 85 Abs. 2 VVG grundsätzlich nicht. Wir nennen Ihnen das Honorar in diesem Fall vorab. Ob eine HIS-Meldung erfolgt, entscheidet die Versicherung selbst nach internen Kriterien - ein Gutachten ist kein Schutz davor, kann aber Plausibilitäts-Trigger entschärfen.
Maximilian Fromm
Gründer und Mechatronik-Ingenieur (B.Sc.)
Rechtsinformation, keine Rechtsberatung. Die rechtliche Bewertung Ihres HIS-Eintrags und die Durchsetzung eines Löschungsanspruchs übernimmt ein Anwalt Ihrer Wahl. CleverCrash erstellt das technische Schadengutachten als unabhängiger Sachverständiger.
Stand: 21.08.2026. Die Seite gibt die zu diesem Zeitpunkt bekannte Rechtsprechung wieder.
Kfz-Sachverständigenbüro Fromm
Schillerstr. 67a
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Wir sind für Sie in ganz Franken unterwegs. Standorte befinden sich aktuell in Nürnberg, Fürth, Erlangen und Bamberg.
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