Checkliste

Unfall passiert: Das tun Sie jetzt der Reihe nach

Sie sind richtig hier. Gehen Sie die Schritte von oben nach unten durch, einen nach dem anderen.

Die acht Schritte an der Unfallstelle

  1. 1

    Schalten Sie den Warnblinker ein

    Der Verkehr muss Sie sofort sehen, auch wenn Sie sitzen bleiben. Ziehen Sie die Warnweste an, bevor Sie aussteigen. Steigen Sie erst aus, wenn es sicher ist.

  2. 2

    Sehen Sie in beiden Fahrzeugen nach

    Fragen Sie sich und alle Mitfahrer, ob etwas wehtut. Fragen Sie das auch im anderen Fahrzeug, sobald es sicher ist. Sind Sie unsicher, rufen Sie 112.

  3. 3

    Sichern Sie die Unfallstelle ab

    Stellen Sie das Warndreieck auf, damit der Verkehr rechtzeitig reagieren kann. Gehen Sie erst auf die Fahrbahn, wenn der Verkehr es zulässt.

  4. 4

    Rufen Sie im Zweifel die Polizei

    Bei Verletzten, Fahrerflucht, Alkoholverdacht oder Streit über den Hergang wählen Sie 110.

Wenn es auf der Autobahn passiert istAuf Autobahn und Kraftfahrstraße gehen Sie hinter die Schutzplanke, nicht zwischen die Fahrzeuge. Tragen Sie das Warndreieck sichtbar vor sich, während Sie hinter der Schutzplanke zurückgehen.

Ob Sie die Polizei brauchen, hängt vom Fall ab. Rufen Sie 110 in diesen Fällen:

  • Jemand ist verletzt
  • Der Unfallgegner fährt weg oder nennt seine Daten nicht
  • Alkohol oder Drogen könnten im Spiel sein
  • Sie sind sich über den Hergang nicht einig

Bei einem Miet- oder Dienstwagen verlangt oft schon der Vertrag die Meldung.

Ist Ihr Fall oben nicht dabei, rufen Sie 110 an.

  1. 5

    Halten Sie sich an die Fakten

    Bewerten Sie die Schuldfrage nicht. Name, Anschrift und Versicherung müssen Sie trotzdem nennen.

  2. 6

    Fotografieren Sie vor dem Umparken

    Erst die Endstellung beider Fahrzeuge, dann die Kennzeichen, dann die Schäden. Menschen bleiben aus dem Bild. Fotografieren Sie erst, wenn Sie sicher stehen.

  3. 7

    Nehmen Sie die Daten des Gegners auf

    Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung genügen. Ein Foto der Papiere spart Abtippen, wenn der Unfallgegner einverstanden ist.

  4. 8

    Sprechen Sie Zeugen sofort an

    Fragen Sie Zeugen, ob Sie Name und Telefonnummer notieren dürfen, bevor sie weiterfahren. Danach sind sie nicht mehr zu finden.

Die Fotos zu Schritt 6, in dieser Reihenfolge:

  • Endstellung beider FahrzeugeFotografieren Sie beide Fahrzeuge zusammen, so wie sie stehen.
  • Beide KennzeichenFotografieren Sie beide Kennzeichen aus der Nähe und scharf.
  • Beide SchädenFotografieren Sie jeden Schaden einmal aus Abstand und einmal nah.
  • Unfallstelle im ÜberblickFotografieren Sie die Kreuzung oder die Straße, bevor irgendetwas bewegt wird.
  • Spuren auf der FahrbahnFotografieren Sie Bremsspuren oder Splitter, falls welche zu sehen sind.
Fotografieren Sie von einem sicheren Standort ausEin Bild ist kein Grund, in den fließenden Verkehr zu treten. Eine Ausnahme: Ist der Schaden klein und der Verkehr fließt, räumen Sie die Fahrbahn zuerst und fotografieren Sie danach vom Rand aus. Widerspricht der Unfallgegner, fotografieren Sie nur Ihr eigenes Fahrzeug und die Unfallstelle. Was Sie vom Rand aus nicht aufnehmen können, nimmt später der Sachverständige auf.
Anderer Fall: Sie selbst haben ein parkendes Auto beschädigtTreffen Sie niemanden an, warten Sie eine angemessene Zeit und melden Sie es danach ohne Verzögerung der Polizei, am besten noch am selben Tag. Eine Nachricht hinter dem Scheibenwischer genügt nicht. Melden Sie den Schaden außerdem Ihrer eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung, die Bedingungen verlangen das meist binnen einer Woche.

Was Sie jetzt nicht tun

  • Das Fahrzeug waschen oder ausbeulen lassen
  • Teile entsorgen oder das Fahrzeug verkaufen
  • Reparieren lassen, bevor der Schaden besichtigt ist
  • Etwas unterschreiben, das den Hergang bewertet
Den Gutachter wählen Sie selbst.Ein Vorschlag der Versicherung ist ein Angebot. Erst besichtigen lassen, dann reparieren. Eine Werkstatt erstellt einen Kostenvoranschlag, kein Gutachten. Wie das in Ihrem Fall rechtlich zu bewerten ist, klärt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Noch am selben Tag

Rufen Sie an und schließen Sie den Tag ab

Wenn Sie noch nichts unterschrieben und keine Werkstatt festgelegt haben, lohnt sich der Anruf genau jetzt. Sie haben die Fakten beisammen, die ein Gutachter braucht.

In aller Regel zahlt die Versicherung des Unfallgegners das Gutachten, nicht Sie.*Rund um die Uhr erreichbar. Ihr Ansprechpartner sitzt in Erlangen.
  • Schreiben Sie alles auf, solange es frisch istUhrzeit, Ort, Fahrtrichtung, Wetter, und in eigenen Worten, was gesagt wurde. Wenn beide mitmachen, ist der Europäische Unfallbericht dafür die bequemste Form, das Formular, das beide Beteiligten gemeinsam ausfüllen. Er ist kein Schuldeingeständnis, sondern hält nur fest, was passiert ist.
  • Gehen Sie zum Arzt, wenn etwas wehtutMelden Sie sich auch dann, wenn die Beschwerden erst Stunden später kommen, und sagen Sie dem Arzt, dass Sie einen Unfall hatten. Das gilt auch bei Nackenschmerzen ohne sichtbare Verletzung.
  • Informieren Sie Ihre eigene Versicherung, wenn nötigIhre eigene Versicherung brauchen Sie, wenn Sie eigene Leistungen in Anspruch nehmen. Dann verlangen die Bedingungen die Meldung meist binnen einer Woche.

Wir nehmen den Schaden auf, Sie behalten den Kopf frei

Wir übernehmen die technische Seite Ihres Falls und begleiten ihn bis zur Auszahlung. Begleiten heißt: wir erklären die technischen Punkte und nehmen dazu fachlich Stellung, vertreten dürfen wir Sie nicht. In aller Regel zahlt die Versicherung des Unfallgegners das Gutachten, nicht Sie.*

Kfz Gutachter Profilbild Maximilian Fromm
Maximilian FrommGründer und Ingenieur (B.Sc. Mechatronik)

* In vier Fällen zahlen Sie doch selbst: bei eigener Mithaftung, bei einem Bagatellschaden, wenn die Versicherung das Honorar kürzt, und bei Abrechnung über die eigene Kaskoversicherung. Was für Ihren Fall gilt, sagen wir Ihnen vorab in der kostenfreien Ersteinschätzung.

CleverCrash ist ein Kfz-Sachverständigenbüro, keine Anwaltskanzlei. Diese Seite ist allgemeine Verbraucher-Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Handeln Sie an der Unfallstelle nur, solange es gefahrlos möglich ist. Stand: 12.09.2026.