Sie sind richtig hier. Gehen Sie die Schritte von oben nach unten durch, einen nach dem anderen.
Der Verkehr muss Sie sofort sehen, auch wenn Sie sitzen bleiben. Ziehen Sie die Warnweste an, bevor Sie aussteigen. Steigen Sie erst aus, wenn es sicher ist.
Fragen Sie sich und alle Mitfahrer, ob etwas wehtut. Fragen Sie das auch im anderen Fahrzeug, sobald es sicher ist. Sind Sie unsicher, rufen Sie 112.
Stellen Sie das Warndreieck auf, damit der Verkehr rechtzeitig reagieren kann. Gehen Sie erst auf die Fahrbahn, wenn der Verkehr es zulässt.
Bei Verletzten, Fahrerflucht, Alkoholverdacht oder Streit über den Hergang wählen Sie 110.
Ob Sie die Polizei brauchen, hängt vom Fall ab. Rufen Sie 110 in diesen Fällen:
Bei einem Miet- oder Dienstwagen verlangt oft schon der Vertrag die Meldung.
Ist Ihr Fall oben nicht dabei, rufen Sie 110 an.
Bewerten Sie die Schuldfrage nicht. Name, Anschrift und Versicherung müssen Sie trotzdem nennen.
Erst die Endstellung beider Fahrzeuge, dann die Kennzeichen, dann die Schäden. Menschen bleiben aus dem Bild. Fotografieren Sie erst, wenn Sie sicher stehen.
Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung genügen. Ein Foto der Papiere spart Abtippen, wenn der Unfallgegner einverstanden ist.
Fragen Sie Zeugen, ob Sie Name und Telefonnummer notieren dürfen, bevor sie weiterfahren. Danach sind sie nicht mehr zu finden.
Die Fotos zu Schritt 6, in dieser Reihenfolge:
Wenn Sie noch nichts unterschrieben und keine Werkstatt festgelegt haben, lohnt sich der Anruf genau jetzt. Sie haben die Fakten beisammen, die ein Gutachter braucht.
Wir übernehmen die technische Seite Ihres Falls und begleiten ihn bis zur Auszahlung. Begleiten heißt: wir erklären die technischen Punkte und nehmen dazu fachlich Stellung, vertreten dürfen wir Sie nicht. In aller Regel zahlt die Versicherung des Unfallgegners das Gutachten, nicht Sie.*
* In vier Fällen zahlen Sie doch selbst: bei eigener Mithaftung, bei einem Bagatellschaden, wenn die Versicherung das Honorar kürzt, und bei Abrechnung über die eigene Kaskoversicherung. Was für Ihren Fall gilt, sagen wir Ihnen vorab in der kostenfreien Ersteinschätzung.
CleverCrash ist ein Kfz-Sachverständigenbüro, keine Anwaltskanzlei. Diese Seite ist allgemeine Verbraucher-Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Handeln Sie an der Unfallstelle nur, solange es gefahrlos möglich ist. Stand: 12.09.2026.
Kfz-Sachverständigenbüro Fromm
Schillerstr. 67a
91054 Erlangen
Wir sind für Sie in ganz Franken unterwegs. Von Nürnberg, Fürth über Erlangen und Bamberg.
Mitglied im Verein Deutscher Ingenieure (VDI).
Kenntnisprüfung beim Sachverständigenfachverband SFV e.V. abgelegt.