Auffahrunfall in der Luitpoldstraße, Parkrempler in der Inselstadt: Wir nehmen den Schaden dort auf, wo Ihr Fahrzeug gerade steht.
* bei unverschuldetem Unfall

Bis das fertige Gutachten vorliegt, durchläuft der Fall fünf Stationen. Nur die erste davon liegt bei Ihnen.
Bei unverschuldetem Unfall liegt die Auswahl bei Ihnen. Nennt die Werkstatt oder die gegnerische Versicherung einen Namen, bleibt das ein Vorschlag, keine Vorgabe.
Für den Termin halten wir meist schon denselben Tag frei, damit wir ihn zusagen und auch einhalten können. Bei einem üblichen Schaden nimmt die Besichtigung vor Ort 30 bis 45 Minuten in Anspruch.
Am Tag nach der Besichtigung liegt das fertige Dokument in der Regel vor. Braucht die Ausarbeitung mehr Zeit, kündigen wir das vorher an.
Das fertige Gutachten geht an alle Beteiligten zugleich hinaus. Zu technischen Rückfragen bleiben wir Ihr Ansprechpartner.
Die im Gutachten aufgeführten Abrechnungswege erläutern wir Ihnen. Welchen Weg Sie einschlagen, entscheiden Sie selbst.
Maximilian Fromm
Kfz Gutachter für Schäden und Bewertung, Ingenieur (B.Sc. Mechatronik)
Schildern Sie den Fall in fünf Sätzen oder schicken Sie drei Fotos vom Schaden. Sie hören von mir, ob sich ein Gutachten lohnt und was wir dafür brauchen.
Von der ersten bis zur letzten Seite stammt das Gutachten aus einer Hand. Als freies Sachverständigenbüro stehen wir nicht im Auftrag einer Versicherung, sondern arbeiten für Sie als Geschädigten.
Ob Werkstatt, Zuhause, Arbeitsplatz oder direkt die Unfallstelle selbst: Für die Besichtigung sind wir in Bamberg und Umgebung überallhin unterwegs. Den Termin legen wir meist auf denselben Tag. Ein Termin, der auch eingehalten wird, zählt mehr als eine schnelle Zusage.
Schildern Sie uns den Fall am Telefon. Im ersten Telefonat sagen wir Ihnen unverbindlich, wie Sie am besten vorgehen, auch wenn am Ende kein Gutachten nötig ist.
Zwischen Feststellung und Reparatur liegt bei uns eine feste Grenze: Wer den Schaden begutachtet, repariert ihn nicht selbst. Diese Trennung hält das Gutachten frei von jedem Interesse am Reparaturauftrag. Sechs Schritte legen für Bamberg fest, wie weit die Prüfung reicht. Was der einzelne Schaden nicht hergibt, taucht im Dokument auch nicht auf.
In der Inselstadt ist jede Zufahrt eng, im Hafengebiet geht es um Lkw und Anhänger. Zu beidem kommen wir, egal ob das Fahrzeug in der Werkstatt steht, beim Abschleppdienst oder noch an der Unfallstelle.
Die Altstadt ist seit 1993 UNESCO-Welterbe. Für den Fußgängerbereich gilt eine eigene Satzung der Stadt, und sie betrifft Hauptwachstraße, Maxplatz, Grüner Markt, Obere Brücke, Karolinenstraße und Obstmarkt. Zufahren darf man dort werktags vor 10:30 Uhr und nach 18:00 Uhr, und zwar nur zum An- und Abliefern. Samstags zwischen 14:00 und 14:30 Uhr gilt ein eigenes Fenster, das allein dem Räumen der Märkte dient. Es gilt Schrittgeschwindigkeit, das zulässige Gesamtgewicht ist auf 7,5 Tonnen begrenzt, Wenden ist untersagt, und rückwärts fahren darf ein Lastwagen nur mit Einweiser. Zu den Hausfronten sind zwei Meter Abstand einzuhalten. Rechtsgrundlage ist die Fußgängerbereich-Satzung der Stadt Bamberg vom 04.12.2001, zuletzt geändert am 30.10.2019, Stand unserer Prüfung 30.08.2026. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung und die Beschilderung vor Ort.
Aus diesem Regelwerk ergibt sich ein wiederkehrendes Schadenbild. Wir sehen Streifschäden über die ganze Fahrzeugflanke, wenn in engen Gassen rangiert wird. Wir sehen Anfahrschäden an Stoßfängern und Radläufen, weil Fassadensockel, Prellsteine und Poller weiter in die Fahrbahn ragen, als sie vom Fahrersitz aus wirken. Und wir sehen Kollisionen beim Rückwärtsfahren, wenn der Einweiser fehlt oder im toten Winkel steht. Solche Schäden sehen unspektakulär aus und werden häufig teurer als erwartet, weil Sensorik, Lackaufbau und Trägerteile darunter liegen.
Wir richten den Termin nach diesen Zeitfenstern aus, also vor 10:30 Uhr oder nach 18:00 Uhr, oder wir sehen uns das Fahrzeug dort an, wohin Sie es ohnehin bringen.
Bis etwa 750 Euro Schadenhöhe deckt ein Kostenvoranschlag den Fall in der Regel ab. Darüber fehlen ihm Posten, die zum vollständigen Schadenbild gehören.
Bei unverschuldetem Unfall übernimmt in aller Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten des Gutachtens. Läuft der Schaden über die eigene Teil- oder Vollkaskoversicherung, oder haben Sie ihn selbst verschuldet, nennen wir Ihnen den Preis im Voraus.
Unter etwa 750 Euro gilt ein Schaden als Bagatellschaden, dafür reicht üblicherweise ein Kostenvoranschlag aus. Bei einer Schadenhöhe zwischen 750 und 1.500 Euro kommt es auf den Einzelfall an, darüber hinaus ist das Gutachten der Regelfall. Besteht der Verdacht auf einen verdeckten Schaden, auf einen Totalschaden oder auf einen Vorschaden, lohnt es sich unabhängig von der Schadensumme.
Ja, wir decken die gesamte Metropolregion ab, Bamberg und der Landkreis zählen fest dazu.
Ja, mit einer Einschränkung: Werktags ist die Altstadt nur in einem schmalen Zeitfenster erreichbar, vor 10:30 Uhr, dann wieder ab 18:00 Uhr. Außerhalb davon richten wir den Termin passend aus. Ist Ihr Fahrzeug in der Inselstadt oder eher in der Bergstadt abgestellt, legen wir die Besichtigung auf den frühen Morgen oder den Abend.
In Bamberg legen wir den Termin einen Tag im Voraus fest. Eine Zusage für ein Zeitfenster von nur wenigen Stunden könnten wir nicht halten. Bei einem üblichen Schaden nimmt die Besichtigung vor Ort 30 bis 45 Minuten in Anspruch, am Folgetag steht das fertige Gutachten in der Regel bereit.
Üblich sind vier bis sechs Wochen für Prüfung und Auszahlung. Zieht sich die Regulierung deutlich länger, oder kürzt die Versicherung den Betrag, ist das eine Angelegenheit für eine Anwältin oder einen Anwalt. Fragen zur Technik des Gutachtens beantworten wir Ihnen gerne telefonisch.
Bei unverschuldetem Unfall bestimmen Sie selbst, wer das Gutachten erstellt. Werkstatt und gegnerische Versicherung nennen oft einen Namen, das bleibt aber ein Vorschlag und keine Vorgabe.
Teilen Sie ihn uns mit, selbst wenn er schon länger zurückliegt. Reparierter Vorschaden und unreparierter Altschaden sind zwei verschiedene Sachverhalte, beide ordnen wir im Gutachten sauber gegenüber dem aktuellen Ereignis ein. Fehlt diese Abgrenzung, liefert das die Begründung für eine Kürzung gleich mit.
Davon raten wir ab. Ein bereits reparierter Schaden lässt sich in seinem Umfang nicht mehr belegen. Melden Sie sich deshalb vor Reparaturbeginn bei uns.
Ja, in Bamberg ist das sogar der häufigste Fall. Streifschäden über die gesamte Fahrzeugflanke, Kontaktspuren an Pollern und Sockeln sowie Schäden am Radlauf dokumentieren wir genauso wie einen Auffahrschaden. Gerade bei langen Streifschäden hängt die Anerkennung aller betroffenen Teile von einer sauberen Dokumentation ab.
Den Fahrzeugschein, Ihre Kontaktdaten und ein schon vorab vergebenes Aktenzeichen von Versicherung oder Polizei. Alles andere besprechen wir vor Ort.
Der Sachverständige nimmt Ihren Anruf persönlich entgegen, keine Zentrale dazwischen. Die kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls verpflichtet Sie zu nichts.
Belege: Als UNESCO-Welterbe ausgezeichnet seit 1993. Angaben zu Lage, Stadtteilen und dem Regnitz-Verlauf stammen von der Stadt Bamberg sowie dem Wikipedia-Eintrag „Bamberg", Stand der Abfrage 30.08.2026. Die Fußgängerbereich-Satzung (Satzung über die Sondernutzungen im Fußgängerbereich Innenstadt) der Stadt Bamberg gilt in der Fassung vom 04.12.2001, geändert am 30.10.2019, zuletzt abgerufen am 30.08.2026.
Kfz-Sachverständigenbüro Fromm
Schillerstr. 67a
91054 Erlangen
Wir sind für Sie in der Metropolregion Nürnberg unterwegs: in Nürnberg, Fürth, Erlangen und Bamberg, dazu in Schwabach, Zirndorf, Herzogenaurach, Forchheim, Lauf an der Pegnitz und Neumarkt in der Oberpfalz.
Mitglied im Verein Deutscher Ingenieure (VDI).
Kenntnisprüfung beim Sachverständigenfachverband SFV e.V. abgelegt.
