Die Versicherung hat gekürzt. Oder es liegt ein Gutachten vor, dessen Zahlen nicht zum Schaden passen. Wir prüfen die technische und kalkulatorische Seite und halten schriftlich fest, was daran nicht trägt.
Maximilian Fromm
Gründer und Mechatronik-Ingenieur (B.Sc.)

5,0 von 5 Sternen bei Google, mehr als 60 Bewertungen bei Google ansehen
In den Kürzungsschreiben tauchen dieselben Formulierungen immer wieder auf. Wer sie kennt, erkennt schnell, ob die Begründung zum konkreten Fahrzeug passt oder allgemein gehalten ist. Mehr Beispiele zu typischen Kürzungsgründen stehen im Wissensbereich. Wann sich ein Widerspruch gegen die Kürzung lohnt, beschreibt der Ratgeber Kfz-Gutachten anfechten.
| Position | Worauf wir prüfen |
|---|---|
| Stundenverrechnungssätze | Verwiesen wird auf eine günstigere Werkstatt. Wir sehen uns drei Punkte an: die technische Ausstattung des Betriebs, seine Entfernung zu Ihnen und die Frage, ob die genannten Preise dort für alle Kunden gelten. Ein Satz, der auf einer Vereinbarung mit dem Versicherer beruht, ist kein Marktpreis. |
| UPE-Aufschläge und Verbringung | Beide werden pauschal gestrichen, oft ohne Bezug auf die Preisgestaltung der Werkstätten in der Region. Genau darauf kommt es aber an. |
| Merkantile Wertminderung, also der Wertverlust durch den Unfall trotz Reparatur | Wird gekürzt oder ganz gestrichen, häufig mit Verweis auf Alter oder Laufleistung allein. Der Markt entscheidet, nicht eine Faustzahl. |
| Restwertangebote, also Kaufangebote für das beschädigte Fahrzeug | Es kommt ein höheres Angebot aus einer überregionalen Börse. Wir prüfen, ob es Ihnen überhaupt vor dem Verkauf zugegangen ist und ob es ohne weiteres zugänglich war. Ein Angebot, das erst danach eintrifft, kommt zu spät. |
| Reparaturweg | Instandsetzen statt Erneuern, Lackieren in reduzierter Stufe, Teile als gebraucht angesetzt. Bei pressgehärteten und geklebten Bauteilen gibt der Hersteller den Weg vor, nicht die Kostenrechnung. |
| Ausfalldauer | Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer wird verkürzt, die Fahrzeuggruppe herabgestuft. Eine Herabstufung allein wegen des Alters genügt nicht, es kommt auf den tatsächlichen Gebrauchswert an. |
Sie schicken uns das Gutachten und das Kürzungsschreiben. Wir sagen Ihnen zuerst, ob die Kürzung fachliche Angriffspunkte bietet.
Wir sehen uns das Kürzungsschreiben an und sagen offen, ob die Streichung technisch und kalkulatorisch nachvollziehbar ist. Ist sie es, sagen wir auch das. Eine Stellungnahme, die nichts trägt, hilft niemandem.
Arbeitswerte, Lackstufen, Ersatzteilpreise und Reparaturweg werden gegen die Herstellervorgabe geprüft. Rechenfehler sind selten. Weggelassene Positionen sind häufig.
Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wertminderung werden gegen den Markt geprüft, der für Sie tatsächlich erreichbar ist. Ein Angebot vom anderen Ende der Republik ist kein regionaler Markt.
In der Regel eine Seite. Jede beanstandete Position mit fachlicher Begründung, ohne Ausschmückung. Sie geht an Sie oder direkt an Ihre Kanzlei.
Unsere Stellungnahme sagt, ob eine Position fachlich trägt oder nicht. Sie enthält keine rechtliche Bewertung und keine Forderung.
Ob und wie ein Anspruch geltend gemacht wird, entscheidet Ihre Rechtsanwaltskanzlei. Sie bekommt von uns die fachliche Grundlage, auf die sie sich stützen kann.
Die Stellungnahme geht dann an Sie. Was Sie mit ihr machen, entscheiden Sie. Für die rechtliche Seite brauchen Sie eine Kanzlei, vermitteln dürfen wir sie Ihnen nicht.
Das gilt für Gutachten anderer Sachverständiger genauso wie für Prüfberichte der Versicherer. Beauftragen können uns Geschädigte, Kanzleien und Werkstätten.
Nein. Wir prüfen auch Gutachten, die ein anderer Sachverständiger erstellt hat. Bei einem Gutachten aus unserem Haus verteidigen wir selbstverständlich unsere eigenen Ansätze.
Sechs Positionen tauchen regelmäßig auf: Stundenverrechnungssätze mit Verweis auf eine günstigere Werkstatt, UPE-Aufschläge und Verbringungskosten, merkantile Wertminderung, Restwertangebote aus überregionalen Börsen, der Reparaturweg mit Instandsetzen statt Erneuern, und die Ausfalldauer.
Das hängt am Umfang der beanstandeten Positionen. Sie bekommen den Preis vorher genannt, nicht hinterher. Die erste Einschätzung, ob die Kürzung fachliche Angriffspunkte bietet, kostet nichts.
Liegen Gutachten und Kürzungsschreiben vollständig vor, in der Regel zwei bis drei Werktage. Muss das Fahrzeug noch einmal angesehen werden, entsprechend länger.
Das vollständige Gutachten mit Kalkulation und Lichtbildern, das Schreiben der Versicherung mit den Kürzungen und, falls vorhanden, den Prüfbericht. Fehlt etwas davon, sagen wir Ihnen, was noch gebraucht wird.
Meistens nicht. Bei Streit über Vorschäden oder verdeckte Schäden kann sie sinnvoll sein. Dafür steht in unserer Halle in Erlangen-Frauenaurach eine Hebebühne bereit.
Ja. Ein großer Teil der Stellungnahmen läuft über Kanzleien. Die Abstimmung geht dann direkt zwischen Sachverständigem und Kanzlei, das spart Ihnen den Umweg.
Nein. Die Stellungnahme sagt, ob eine Position fachlich trägt oder nicht. Sie enthält keine rechtliche Bewertung und keine Forderung. Ob und wie ein Anspruch geltend gemacht wird, entscheidet Ihre Rechtsanwaltskanzlei.
Sie erreichen den Sachverständigen direkt. Die erste Einschätzung ist unverbindlich und kostenlos.
Kfz-Sachverständigenbüro Fromm
Schillerstr. 67a
91054 Erlangen
Wir sind für Sie in der Metropolregion Nürnberg unterwegs: in Nürnberg, Fürth, Erlangen und Bamberg, dazu in Schwabach, Zirndorf, Herzogenaurach, Forchheim, Lauf an der Pegnitz und Neumarkt in der Oberpfalz.
Mitglied im Verein Deutscher Ingenieure (VDI).
Kenntnisprüfung beim Sachverständigenfachverband SFV e.V. abgelegt.