Nach der Kürzung

Gutachtenprüfung und fachliche Stellungnahme

Die Versicherung hat gekürzt. Oder es liegt ein Gutachten vor, dessen Zahlen nicht zum Schaden passen. Wir prüfen die technische und kalkulatorische Seite und halten schriftlich fest, was daran nicht trägt.

Der Ablauf

Was wir prüfen und was am Ende dabei herauskommt

Sie schicken uns das Gutachten und das Kürzungsschreiben. Wir sagen Ihnen zuerst, ob die Kürzung fachliche Angriffspunkte bietet.

Schritt 1

Erste Einschätzung, kostenfrei

Wir sehen uns das Kürzungsschreiben an und sagen offen, ob die Streichung technisch und kalkulatorisch nachvollziehbar ist. Ist sie es, sagen wir auch das. Eine Stellungnahme, die nichts trägt, hilft niemandem.

Schritt 2

Kalkulation nachrechnen

Arbeitswerte, Lackstufen, Ersatzteilpreise und Reparaturweg werden gegen die Herstellervorgabe geprüft. Rechenfehler sind selten. Weggelassene Positionen sind häufig.

Schritt 3

Werte gegenprüfen

Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wertminderung werden gegen den Markt geprüft, der für Sie tatsächlich erreichbar ist. Ein Angebot vom anderen Ende der Republik ist kein regionaler Markt.

Schritt 4

Die Stellungnahme

In der Regel eine Seite. Jede beanstandete Position mit fachlicher Begründung, ohne Ausschmückung. Sie geht an Sie oder direkt an Ihre Kanzlei.

Aus der Praxis

An diesen Positionen wird am häufigsten gekürzt

In den Kürzungsschreiben tauchen dieselben Formulierungen immer wieder auf. Wer sie kennt, erkennt schnell, ob die Begründung zum konkreten Fahrzeug passt oder allgemein gehalten ist.

Stundenverrechnungssätze

Verwiesen wird auf eine günstigere Werkstatt. Wir sehen uns drei Punkte an: die technische Ausstattung des Betriebs, seine Entfernung zu Ihnen und die Frage, ob die genannten Preise dort für alle Kunden gelten. Ein Satz, der auf einer Vereinbarung mit dem Versicherer beruht, ist kein Marktpreis.

UPE-Aufschläge und Verbringung

Beide werden pauschal gestrichen, oft ohne Bezug auf die Preisgestaltung der Werkstätten in der Region. Genau darauf kommt es aber an.

Merkantile Wertminderung

Wird gekürzt oder ganz gestrichen, häufig mit Verweis auf Alter oder Laufleistung allein. Der Markt entscheidet, nicht eine Faustzahl.

Restwertangebote

Es kommt ein höheres Angebot aus einer überregionalen Börse. Wir prüfen, ob es Ihnen überhaupt vor dem Verkauf zugegangen ist und ob es ohne weiteres zugänglich war. Ein Angebot, das erst danach eintrifft, kommt zu spät.

Reparaturweg

Instandsetzen statt Erneuern, Lackieren in reduzierter Stufe, Teile als gebraucht angesetzt. Bei pressgehärteten und geklebten Bauteilen gibt der Hersteller den Weg vor, nicht die Kostenrechnung.

Ausfalldauer

Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer wird verkürzt, die Fahrzeuggruppe herabgestuft. Eine Herabstufung allein wegen des Alters genügt nicht, es kommt auf den tatsächlichen Gebrauchswert an.

Abgrenzung

Wo unsere Arbeit endet

Wir bewerten die Technik und die Kalkulation

Unsere Stellungnahme sagt, ob eine Position fachlich trägt oder nicht. Sie enthält keine rechtliche Bewertung und keine Forderung.

Die rechtliche Seite bleibt bei Ihrer Kanzlei

Ob und wie ein Anspruch geltend gemacht wird, entscheidet Ihre Rechtsanwaltskanzlei. Sie bekommt von uns die fachliche Grundlage, auf die sie sich stützen kann.

Sie haben noch keine Kanzlei?

Die Stellungnahme geht dann an Sie. Was Sie mit ihr machen, entscheiden Sie. Für die rechtliche Seite brauchen Sie eine Kanzlei, vermitteln dürfen wir sie Ihnen nicht.

Wir prüfen auch fremde Gutachten

Das gilt für Gutachten anderer Sachverständiger genauso wie für Prüfberichte der Versicherer. Beauftragen können uns Geschädigte, Kanzleien und Werkstätten.

Häufige Fragen

Was vor der Beauftragung gefragt wird

Muss das Gutachten von Ihnen sein?

Nein. Wir prüfen auch Gutachten, die ein anderer Sachverständiger erstellt hat. Bei einem Gutachten aus unserem Haus verteidigen wir selbstverständlich unsere eigenen Ansätze.

Was kostet die Stellungnahme?

Das hängt am Umfang der beanstandeten Positionen. Sie bekommen den Preis vorher genannt, nicht hinterher. Die erste Einschätzung, ob die Kürzung fachliche Angriffspunkte bietet, kostet nichts.

Wie lange dauert es?

Liegen Gutachten und Kürzungsschreiben vollständig vor, in der Regel zwei bis drei Werktage. Muss das Fahrzeug noch einmal angesehen werden, entsprechend länger.

Was brauchen Sie von mir?

Das vollständige Gutachten mit Kalkulation und Lichtbildern, das Schreiben der Versicherung mit den Kürzungen und, falls vorhanden, den Prüfbericht. Fehlt etwas davon, sagen wir Ihnen, was noch gebraucht wird.

Kann meine Kanzlei Sie direkt beauftragen?

Ja. Ein großer Teil der Stellungnahmen läuft über Kanzleien. Die Abstimmung geht dann direkt zwischen Sachverständigem und Kanzlei, das spart Ihnen den Umweg.

Ist eine Nachbesichtigung nötig?

Meistens nicht. Bei Streit über Vorschäden oder verdeckte Schäden kann sie sinnvoll sein. Dafür steht in unserer Halle in Erlangen-Frauenaurach eine Hebebühne bereit.

Kurzer Draht zum Gutachter

Kürzung erhalten? Schicken Sie uns das Schreiben.

Sie erreichen den Sachverständigen direkt. Die erste Einschätzung kostet nichts und verpflichtet zu nichts.

09131 91 66 143 Unterlagen senden