Kfz-Sachverständigenbüro Fromm

Kfz-Gutachter Nürnberg

Unfallgutachten, Wertgutachten und Schadenaufnahme in der gesamten Metropolregion. Ein fester Ansprechpartner vom Anruf bis zum fertigen Gutachten. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten in aller Regel mit.

Maximilian Fromm, Kfz-Sachverständiger bei CleverCrash

Maximilian Fromm

Gründer und Mechatronik-Ingenieur (B.Sc.)

09131 91 66 143 Schaden melden

Erreichbar Montag bis Freitag von 6:30 bis 22 Uhr, Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 9 bis 22 Uhr.

Eigene Halle

Was am Straßenrand nicht sichtbar ist

Seit August 2026 arbeiten wir in einer eigenen Halle in Erlangen-Frauenaurach, 235 Quadratmeter. Zum Fahrzeug kommen wir weiterhin, das bleibt der Standard.

Hebebühne

Unterboden statt Schätzung

Unterboden, Achsen, Schweller und Längsträger lassen sich nur von unten sauber beurteilen. Bei Anstoß von unten oder Verdacht auf Rahmenschaden hebt das Fahrzeug bei uns auf die Bühne.

Fotostudio

Immer gleiches Licht

Gleicher Hintergrund, gleicher Abstand, gleiche Ausleuchtung. Damit bleiben die Lichtbilder über Verfahren hinweg vergleichbar und hängen nicht am Wetter auf dem Parkplatz.

Adresse

Willi-Grasser-Straße 21

91056 Erlangen-Frauenaurach, Termin nach Absprache. Kommen müssen Sie aber nicht: die Besichtigung findet weiterhin dort statt, wo das Fahrzeug steht, und die Halle kostet nicht extra.

Ablauf

Vom Anruf bis zur Regulierung

Vier Schritte. Den ersten machen Sie, den Rest übernehmen wir.

Schritt 1

Kontakt aufnehmen

Sie rufen an oder schreiben per WhatsApp. Wir klären die nächsten Schritte und vereinbaren einen Termin, in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Schritt 2

Besichtigung vor Ort

Wir besichtigen das Fahrzeug dort, wo es Ihnen passt. Die Aufnahme selbst dauert meist unter einer Stunde.

Schritt 3

Gutachten und Versand

Das fertige Gutachten liegt üblicherweise ein bis drei Werktage später vor. Wir versenden es an die Beteiligten und bleiben bei technischen Rückfragen Ihr Ansprechpartner.

Schritt 4

Regulierung

Die gegnerische Versicherung reguliert auf Basis des Gutachtens. Ob Sie reparieren lassen oder fiktiv abrechnen, entscheiden Sie.

Gut zu wissen

Bei unverschuldetem Unfall rechnen wir unser Honorar über eine Abtretung direkt mit der gegnerischen Versicherung ab, Sie gehen dafür nicht in Vorkasse. Bei Kaskoschäden, selbst verschuldeten Schäden und Wertgutachten rechnen wir direkt mit Ihnen ab und nennen den Preis vorher.

Alle Bewertungen unserer Kunden ansehen

Vor Ort

In ganz Nürnberg für Sie unterwegs

Ob Innenstadt, Außenbezirk oder direkt bei Ihnen zu Hause. Eine gesonderte Anfahrtspauschale berechnen wir im Stadtgebiet nicht.

Galgenhof und Glockenhof

Dicht bebaute Wohnviertel südlich der Altstadt. Parkrempler und Streifschäden sind hier der häufigste Fall.

St. Leonhard und Steinbühl

Viel Anwohnerparken, enge Straßen. Wir kommen auch dorthin, wo Sie schlecht wegfahren können.

Veilhof und Uhlandstraße

Nördlich der Pegnitz. Termine meist am selben oder nächsten Tag.

Kornburg und Worzeldorf

Südlicher Stadtrand. Auch dort fährt der Sachverständige selbst hin.

Röthenbach Ost

Gewerbe und Wohnen gemischt. Transporter, Anhänger und Sonderaufbauten nehmen wir ebenfalls auf.

Fürth, Erlangen, Bamberg

Auch die Nachbarstädte gehören zum festen Gebiet. Alle Einsatzgebiete ansehen

Schadenregulierung

Warum das Gutachten über die Summe entscheidet

Nach einem unverschuldeten Unfall kennen viele Geschädigte nur einen Teil der Positionen, die zur Sprache kommen. Ein vollständiges Gutachten beziffert jede einzelne davon nachvollziehbar.

Reparatur oder Wiederbeschaffung

Das Gutachten stellt Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert gegenüber. Erst daraus ergibt sich, welcher Weg wirtschaftlich ist.

Merkantile Wertminderung

Auch nach fachgerechter Reparatur ist ein Unfallfahrzeug am Markt weniger wert. Diesen Wertverlust ermitteln und beziffern wir.

Fiktive Abrechnung

Es gibt keinen Reparaturzwang. Die kalkulierten Kosten können Sie sich auch auszahlen lassen.

Nutzungsausfall oder Mietwagen

Für die Dauer ohne Fahrzeug kommt beides in Betracht. Die Ausfalldauer hält das Gutachten fest.

Bergung, Abschleppen, Verbringung

Diese Kosten gehören zum Schaden und werden mit erfasst.

Vorschaden-Abgrenzung

Reparierte Vorschäden und unreparierte Altschäden müssen sauber getrennt werden. Ohne diese Trennung kürzt die Versicherung regelmäßig.

Häufige Fragen

Was Kunden vorher wissen wollen

Was kostet ein Unfallgutachten?

Das Honorar richtet sich nach der Schadenhöhe. Bei unverschuldetem Unfall trägt es die gegnerische Haftpflichtversicherung in aller Regel mit, dann entstehen für Sie keine Kosten. Bei Schäden unterhalb von etwa 750 Euro ist ein Gutachten meist nicht erstattungsfähig, dort sagen wir Ihnen vorher, was sinnvoll ist.

Wer zahlt den Gutachter nach einem Unfall?

Bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Haftpflichtversicherung, weil die Kosten Teil Ihres Schadens sind. Solange das Honorar im üblichen Rahmen liegt, ist es erstattungsfähig. Sie unterschreiben nur den Auftrag, die Rechnung geht an die Versicherung.

Wie lange habe ich nach dem Unfall Zeit?

Eine feste Frist für das Gutachten gibt es nicht, Ansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren. In der Praxis sollte die Besichtigung in den ersten Tagen stattfinden und in jedem Fall vor Reparaturbeginn. Ist der Schaden repariert, lässt sich sein Umfang nicht mehr belegen.

Wie lange dauert die Erstellung?

Der Besichtigungstermin ist in der Regel innerhalb von 24 Stunden möglich. Das fertige Gutachten liegt üblicherweise ein bis drei Werktage später vor. Bei aufwendigen Schäden oder zusätzlichen Messungen dauert es länger, das sagen wir Ihnen dann vorher.

Wie schnell zahlt die Versicherung?

Üblich sind vier bis sechs Wochen für Prüfung und Zahlung. Verzögert sich die Regulierung deutlich oder wird gekürzt, ist das eine rechtliche Frage und gehört zu einem Anwalt. Zur technischen Seite des Gutachtens geben wir jederzeit Auskunft.

Muss ich den Gutachter der Versicherung nehmen?

Bei unverschuldetem Unfall beauftragen Sie den Sachverständigen selbst. Werkstatt und gegnerische Versicherung schlagen häufig jemanden vor. Das sind Vorschläge, keine Vorgaben. Bei Kaskoschäden beauftragt Ihr eigener Versicherer.

Kurzer Draht zum Gutachter

Unfall gehabt? Rufen Sie an.

Sie erreichen den Sachverständigen direkt, nicht eine Zentrale. Die Einordnung Ihres Falls kostet nichts und verpflichtet zu nichts.

Maximilian Fromm, Kfz-Sachverständiger bei CleverCrash

Maximilian Fromm

Gründer und Mechatronik-Ingenieur (B.Sc.)

09131 91 66 143 WhatsApp Schaden online melden
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Wir sind da für Sie!

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