Unfallgutachten, Wertgutachten und Schadenaufnahme in der gesamten Metropolregion. Ein fester Ansprechpartner vom Anruf bis zum fertigen Gutachten. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten in aller Regel mit.
Maximilian Fromm
Gründer und Mechatronik-Ingenieur (B.Sc.)
Erreichbar Montag bis Freitag von 6:30 bis 22 Uhr, Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 9 bis 22 Uhr.
Ein Unfall ist Stress genug. Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Übergabe des Gutachtens haben Sie einen festen Ansprechpartner, der den Ablauf im Blick behält.
Wir kommen zum Fahrzeug: nach Hause, an den Arbeitsplatz, in die Werkstatt, zum Abschleppdienst oder direkt zur Unfallstelle. Sie müssen nichts bewegen.
Rufen Sie an und schildern Sie den Fall. Die Einordnung dauert fünf Minuten und kostet nichts. Auch wenn das Ergebnis lautet, dass Sie gar kein Gutachten brauchen.
Seit August 2026 arbeiten wir in einer eigenen Halle in Erlangen-Frauenaurach, 235 Quadratmeter. Zum Fahrzeug kommen wir weiterhin, das bleibt der Standard.
Unterboden, Achsen, Schweller und Längsträger lassen sich nur von unten sauber beurteilen. Bei Anstoß von unten oder Verdacht auf Rahmenschaden hebt das Fahrzeug bei uns auf die Bühne.
Gleicher Hintergrund, gleicher Abstand, gleiche Ausleuchtung. Damit bleiben die Lichtbilder über Verfahren hinweg vergleichbar und hängen nicht am Wetter auf dem Parkplatz.
91056 Erlangen-Frauenaurach, Termin nach Absprache. Kommen müssen Sie aber nicht: die Besichtigung findet weiterhin dort statt, wo das Fahrzeug steht, und die Halle kostet nicht extra.
Vier Schritte. Den ersten machen Sie, den Rest übernehmen wir.
Sie rufen an oder schreiben per WhatsApp. Wir klären die nächsten Schritte und vereinbaren einen Termin, in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Wir besichtigen das Fahrzeug dort, wo es Ihnen passt. Die Aufnahme selbst dauert meist unter einer Stunde.
Das fertige Gutachten liegt üblicherweise ein bis drei Werktage später vor. Wir versenden es an die Beteiligten und bleiben bei technischen Rückfragen Ihr Ansprechpartner.
Die gegnerische Versicherung reguliert auf Basis des Gutachtens. Ob Sie reparieren lassen oder fiktiv abrechnen, entscheiden Sie.
Bei unverschuldetem Unfall rechnen wir unser Honorar über eine Abtretung direkt mit der gegnerischen Versicherung ab, Sie gehen dafür nicht in Vorkasse. Bei Kaskoschäden, selbst verschuldeten Schäden und Wertgutachten rechnen wir direkt mit Ihnen ab und nennen den Preis vorher.
Welche Leistung passt, klären wir vorher am Telefon. Das kostet nichts.
Schadenumfang, Reparaturweg, Reparaturkosten, Wiederbeschaffungs- und Restwert, merkantile Wertminderung und Ausfalldauer. Für Pkw, Motorrad, Transporter, Lkw und Anhänger.
Zur Leistung Kleiner SchadenUnterhalb von etwa 750 Euro reicht oft ein Kostenvoranschlag. Wo die Grenze verläuft und was dem Kostenvoranschlag fehlt, steht hier im Vergleich.
Zum Vergleich Ohne UnfallMarktwert, Wiederbeschaffungswert und Zustandsnote für Youngtimer, Oldtimer und Fahrzeuge mit besonderem Wert.
Zur LeistungOb Innenstadt, Außenbezirk oder direkt bei Ihnen zu Hause. Eine gesonderte Anfahrtspauschale berechnen wir im Stadtgebiet nicht.
Dicht bebaute Wohnviertel südlich der Altstadt. Parkrempler und Streifschäden sind hier der häufigste Fall.
Viel Anwohnerparken, enge Straßen. Wir kommen auch dorthin, wo Sie schlecht wegfahren können.
Nördlich der Pegnitz. Termine meist am selben oder nächsten Tag.
Südlicher Stadtrand. Auch dort fährt der Sachverständige selbst hin.
Gewerbe und Wohnen gemischt. Transporter, Anhänger und Sonderaufbauten nehmen wir ebenfalls auf.
Auch die Nachbarstädte gehören zum festen Gebiet. Alle Einsatzgebiete ansehen
Nach einem unverschuldeten Unfall kennen viele Geschädigte nur einen Teil der Positionen, die zur Sprache kommen. Ein vollständiges Gutachten beziffert jede einzelne davon nachvollziehbar.
Das Gutachten stellt Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert gegenüber. Erst daraus ergibt sich, welcher Weg wirtschaftlich ist.
Auch nach fachgerechter Reparatur ist ein Unfallfahrzeug am Markt weniger wert. Diesen Wertverlust ermitteln und beziffern wir.
Es gibt keinen Reparaturzwang. Die kalkulierten Kosten können Sie sich auch auszahlen lassen.
Für die Dauer ohne Fahrzeug kommt beides in Betracht. Die Ausfalldauer hält das Gutachten fest.
Diese Kosten gehören zum Schaden und werden mit erfasst.
Reparierte Vorschäden und unreparierte Altschäden müssen sauber getrennt werden. Ohne diese Trennung kürzt die Versicherung regelmäßig.
Das Honorar richtet sich nach der Schadenhöhe. Bei unverschuldetem Unfall trägt es die gegnerische Haftpflichtversicherung in aller Regel mit, dann entstehen für Sie keine Kosten. Bei Schäden unterhalb von etwa 750 Euro ist ein Gutachten meist nicht erstattungsfähig, dort sagen wir Ihnen vorher, was sinnvoll ist.
Bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Haftpflichtversicherung, weil die Kosten Teil Ihres Schadens sind. Solange das Honorar im üblichen Rahmen liegt, ist es erstattungsfähig. Sie unterschreiben nur den Auftrag, die Rechnung geht an die Versicherung.
Eine feste Frist für das Gutachten gibt es nicht, Ansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren. In der Praxis sollte die Besichtigung in den ersten Tagen stattfinden und in jedem Fall vor Reparaturbeginn. Ist der Schaden repariert, lässt sich sein Umfang nicht mehr belegen.
Der Besichtigungstermin ist in der Regel innerhalb von 24 Stunden möglich. Das fertige Gutachten liegt üblicherweise ein bis drei Werktage später vor. Bei aufwendigen Schäden oder zusätzlichen Messungen dauert es länger, das sagen wir Ihnen dann vorher.
Üblich sind vier bis sechs Wochen für Prüfung und Zahlung. Verzögert sich die Regulierung deutlich oder wird gekürzt, ist das eine rechtliche Frage und gehört zu einem Anwalt. Zur technischen Seite des Gutachtens geben wir jederzeit Auskunft.
Bei unverschuldetem Unfall beauftragen Sie den Sachverständigen selbst. Werkstatt und gegnerische Versicherung schlagen häufig jemanden vor. Das sind Vorschläge, keine Vorgaben. Bei Kaskoschäden beauftragt Ihr eigener Versicherer.
Sie erreichen den Sachverständigen direkt, nicht eine Zentrale. Die Einordnung Ihres Falls kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
Maximilian Fromm
Gründer und Mechatronik-Ingenieur (B.Sc.)
Kfz-Sachverständigenbüro Fromm
Schillerstr. 67a
91054 Erlangen
Wir sind für Sie in ganz Franken unterwegs. Standorte befinden sich aktuell in Nürnberg, Fürth, Erlangen und Bamberg.
Mitglied im Verein Deutscher Ingenieure (VDI). Zertifiziert vom Sachverständigenfachverband SFV e.V.
