Maximilian Fromm vor dem Einsatzfahrzeug von CleverCrash
Audi A4, wirtschaftlicher Totalschaden5.684 € Wiederbeschaffungsaufwand, 602 € Nutzungsausfall

Vom Anruf bis zur Regulierung

Vier Schritte. Den ersten machen Sie, den Rest übernehmen wir.

01

Kontakt aufnehmen

Sie rufen an oder schreiben per WhatsApp. Wir klären die nächsten Schritte und vereinbaren einen Termin, in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

02

Besichtigung vor Ort

Wir besichtigen das Fahrzeug dort, wo es Ihnen passt. Die Aufnahme dauert bei einem üblichen Schaden 30 bis 45 Minuten.

03

Gutachten und Versand

In der Regel innerhalb von 24 Stunden nach der Besichtigung. Wir versenden an die Beteiligten und bleiben bei Rückfragen Ihr Ansprechpartner.

04

Regulierung

Die gegnerische Versicherung zahlt auf Basis des Gutachtens. Ob Sie das Geld für eine Reparatur nutzen oder behalten, entscheiden Sie.

Die Organisation übernehmen wir

Ein Anruf genügt: Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Übergabe des Gutachtens haben Sie einen festen Ansprechpartner, der den Ablauf im Blick behält.

Wir kommen zum Fahrzeug: nach Hause, an den Arbeitsplatz, in die Werkstatt, zum Abschleppdienst oder direkt zur Unfallstelle. Sie müssen nichts bewegen.

Rufen Sie an und schildern Sie den Fall. Wir sagen Ihnen, ob sich für diesen Schaden eine Begutachtung lohnt und was wir dafür brauchen. Die Einordnung dauert fünf Minuten und kostet nichts. Auch wenn das Ergebnis lautet, dass Sie gar kein Gutachten brauchen.

Maximilian Fromm telefoniert im Einsatzfahrzeug von CleverCrash
Maximilian Fromm telefoniert im Einsatzfahrzeug von CleverCrash
Bei unverschuldetem Unfall ohne Vorkasse Sie gehen nicht in Vorleistung. Die Kosten des Gutachtens trägt in aller Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung. Bei Kaskoschäden, also wenn Sie über Ihre eigene Versicherung abrechnen, bei selbst verschuldeten Schäden und bei Wertgutachten rechnen wir direkt mit Ihnen ab und nennen den Preis vorher. Bei unverschuldetem Unfall trägt die Kosten in aller Regel die gegnerische Versicherung.
Aus unseren Gutachten

Kleiner Schaden, große Summe

Zwei Fälle aus der Praxis. Die Beträge stehen so im Gutachten, jede Position einzeln beziffert.

Wiederbeschaffungsaufwand und Nutzungsausfall

Der Wiederbeschaffungsaufwand ist das, was die Versicherung bei einem Totalschaden zahlt: der Wert eines gleichwertigen Fahrzeugs abzüglich dessen, was das beschädigte Auto noch bringt. Für die Tage ohne Fahrzeug kommt zusätzlich Nutzungsausfall oder ein Mietwagen in Betracht. Wie lange das Fahrzeug ausfällt, hält das Gutachten fest. Beim Audi A4 oben ergab das 602 Euro.

5,0 bei 60+ Bewertungen bei Google

Maximilian Fromm, Kfz Gutachter für Schäden und Bewertung bei CleverCrash

Maximilian Fromm

Kfz Gutachter für Schäden und Bewertung, Ingenieur (B.Sc. Mechatronik)

  • Ingenieur (B.Sc. Mechatronik)
  • Kenntnisprüfung beim SFV e.V.
  • Mitglied im VDI
  • Eigene Prüfhalle mit Hebebühne

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Wer Ihr Gutachten schreibt

Qualifikation: Der Begriff Gutachter ist in Deutschland nicht geschützt, deshalb sehen Sie hier, worauf die Einschätzung beruht.

Ausbildung: Ingenieur der Mechatronik

Maximilian Fromm hat Mechatronik an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg studiert und drei Jahre im Rennwagenbau der Formula Student gearbeitet. Fahrzeugtechnik ist die Grundlage, nicht das Nebenfach. Mehr zum Werdegang

Prüfung und Mitgliedschaft: Kenntnisprüfung beim SFV e.V.

Die Kenntnisprüfung für Kfz-Sachverständige hat er beim Sachverständigenfachverband SFV e.V. abgelegt. Dazu kommt die Mitgliedschaft im Verein Deutscher Ingenieure, einem Berufsverband.

Eigene Prüfhalle: Willi-Grasser-Straße 21

Seit August 2026 arbeiten wir in einer eigenen Halle in Erlangen-Frauenaurach, 235 Quadratmeter mit Hebebühne. Was am Straßenrand nicht zu sehen ist, kommt dort auf die Bühne. Kommen müssen Sie nicht: die Besichtigung findet weiterhin dort statt, wo das Fahrzeug steht.

Erste Einschätzung per WhatsApp

Der kurze Weg: Sie wissen nicht, ob sich ein Gutachten überhaupt lohnt? Schicken Sie drei bis fünf Fotos vom Schaden. Wir sagen Ihnen, ob sich für diesen Schaden eine Begutachtung lohnt und was wir dafür brauchen.

Die Einschätzung kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Auch dann nicht, wenn wir Ihnen abraten.

„Guten Tag, mir ist jemand seitlich reingefahren. Könnten Sie sich das ansehen?“ (15:39) „Hallo, sehr gerne. Wo steht das Fahrzeug gerade? Schicken Sie mir bitte drei bis fünf Fotos vom Schaden.“ (15:40) „Steht noch bei mir in der Einfahrt“ (15:42) „Danke, hier ist auf jeden Fall ein Gutachten sinnvoll. Passt es Ihnen um 16:45?“ (15:44)

Seitenschaden an einem BMW, vom Kunden per WhatsApp geschickt
Seitenschaden, Kundenfoto per WhatsApp

Wir stellen fest. Wir reparieren nicht.

Prüftiefe: Feststellen und reparieren sind zwei Rollen. Wir übernehmen nur die erste, damit kein Reparaturauftrag am Ergebnis mitschreibt. Wie weit die Prüfung geht, hängt am Schaden selbst. Diese sechs Punkte arbeiten wir ab, soweit der Fall sie hergibt.

  • Schadenursache und PlausibilitätAnstoßhöhe, Kontaktspuren und Deformationsrichtung müssen zum geschilderten Hergang passen. Wo sie das nicht tun, halten wir es fest.
  • Vorschaden und Altschaden trennenEin reparierter Vorschaden und ein unreparierter Altschaden sind zwei verschiedene Dinge. Ohne saubere Abgrenzung liefert das Gutachten die Begründung für eine Kürzung gleich mit. Was davon in der zentralen Schadendatenbank der Versicherer landet, steht unter HIS-Eintrag, weitere Hintergründe im Wissensbereich.
  • Tragende Teile und FahrwerkWas von außen wie ein einfacher Blechschaden aussieht, kann bis in tragende Teile der Karosserie reichen. Ob dort etwas verzogen ist, sieht man nicht auf den ersten Blick, das muss gemessen werden.
  • LackschichtmessungWerkslack hat am ganzen Fahrzeug ungefähr dieselbe Dicke. Ist eine Stelle deutlich dicker, wurde dort schon einmal lackiert. Genau das trennt den frischen Schaden von einer alten Instandsetzung.
  • Assistenzsysteme und KalibrierungHinter Stoßfänger, Windschutzscheibe und Außenspiegel sitzt Elektronik, die nach einem Eingriff neu eingemessen werden muss. Dieser Aufwand ist auf keinem Foto zu erkennen und fehlt deshalb in vielen Kalkulationen.
  • Kalkulation nach HerstellervorgabeJede Position, Arbeitszeit, Lackierung und Ersatzteile, rechnen wir mit den Originaldaten des Herstellers. Wer danach kürzen will, muss die einzelne Position angreifen und nicht mehr nur die Endsumme.
Maximilian Fromm misst die Lackschichtdicke an einem Fahrzeug
Lackschichtmessung am Fahrzeug, Werkslack gegen alte Instandsetzung

Was ein vollständiges Gutachten beziffert

Schadenregulierung: Nach einem unverschuldeten Unfall kennen viele Geschädigte nur einen Teil der Positionen, die zur Sprache kommen. Links steht, was das Gutachten an Zahlen liefert. Rechts steht, was Sie mit diesen Zahlen anfangen können.

Was beziffert wird

Die Zahlen im Gutachten
  • Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, RestwertWas die Reparatur kostet, was ein gleichwertiges Fahrzeug kostet und was das beschädigte Auto noch bringt. Erst das Verhältnis dieser drei Zahlen zeigt, welcher Weg wirtschaftlich ist und ab wann ein Totalschaden vorliegt.
  • Merkantile WertminderungAuch nach fachgerechter Reparatur bringt ein Unfallfahrzeug am Markt weniger. Womit sich dieser Betrag ermitteln lässt, steht unter Wertminderung.
  • Bergung, Abschleppen, VerbringungNebenkosten, die im Kostenvoranschlag gern fehlen und trotzdem anfallen. Wer das Gutachten beauftragt und wohin die Rechnung geht, erklärt die Abtretungserklärung.

Was Sie danach entscheiden

Ihre Wahl, nicht unsere
  • Reparieren lassenWerkstatt und Termin suchen Sie aus. Das Gutachten beschreibt den Weg und den Umfang, damit die Werkstatt danach arbeiten kann.
  • Auszahlen lassen statt reparierenEinen Reparaturzwang gibt es nicht. Was Sie beachten müssen, wenn Sie sich den Betrag auszahlen lassen, steht unter fiktive Abrechnung.
  • Instand setzen trotz TotalschadenUnter bestimmten Bedingungen bleibt die Reparatur möglich, obwohl sie teurer ist als die Wiederbeschaffung. Bis zu 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, die Bedingungen stehen unter 130-Prozent-Regel.

Häufige Fragen

Was Kunden vorher wissen wollen

Kosten

Was kostet ein Unfallgutachten?

Bei unverschuldetem Unfall trägt die Kosten des Gutachtens in aller Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Bei sehr kleinen Schäden lohnt ein Gutachten oft nicht. Wo die Grenze im konkreten Fall liegt, sagen wir Ihnen vorher am Telefon.

Wer zahlt den Gutachter nach einem Unfall?

Bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Haftpflichtversicherung, weil die Kosten Teil Ihres Schadens sind. Sie unterschreiben nur den Auftrag, die Rechnung geht an die Versicherung.

Wie schnell zahlt die Versicherung?

Üblich sind vier bis sechs Wochen für Prüfung und Zahlung. Verzögert sich die Regulierung deutlich oder wird gekürzt, ist das eine rechtliche Frage und gehört zu einem Anwalt. Zur technischen Seite des Gutachtens geben wir jederzeit Auskunft.

Ablauf

Wie lange habe ich nach dem Unfall Zeit?

Für die Besichtigung gibt es keine feste Frist. Technisch zählt nur eines: sie muss vor Reparaturbeginn stattfinden. Ist der Schaden repariert, lässt sich sein Umfang nicht mehr belegen. In der Praxis sollte die Besichtigung deshalb in den ersten Tagen stattfinden.

Wann habe ich das Gutachten?

Der Besichtigungstermin ist in der Regel innerhalb von 24 Stunden möglich. Das fertige Gutachten liegt in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach der Besichtigung vor. Bei aufwendigen Schäden oder zusätzlichen Messungen dauert es länger, das sagen wir Ihnen dann vorher.

Rechte

Muss ich den Gutachter der Versicherung nehmen?

Bei unverschuldetem Unfall beauftragen Sie den Sachverständigen selbst. Werkstatt und gegnerische Versicherung schlagen häufig jemanden vor. Das sind Vorschläge, keine Vorgaben. Bei Kaskoschäden, also wenn Sie über Ihre eigene Versicherung abrechnen, beauftragt Ihr Versicherer.

Unfall gehabt? Rufen Sie an.

Kurzer Draht zum Gutachter: Sie erreichen den Sachverständigen direkt, keine Zentrale. Die Einordnung Ihres Falls kostet nichts und verpflichtet zu nichts.

Maximilian Fromm, Kfz Gutachter für Schäden und Bewertung bei CleverCrash
Maximilian Fromm Kfz Gutachter für Schäden und Bewertung, Ingenieur (B.Sc. Mechatronik)
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Wir sind da für Sie!

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Kfz Gutachter Maximilian Fromm
Ing. Maximilian Fromm