Kfz-Gutachten nach Unfall anfechten – wann es sich lohnt und wie es funktioniert (Erlangen, Fürth, Nürnberg)

Ja, du kannst ein Kfz-Gutachten anfechten, wenn du begründete Zweifel an der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Unabhängigkeit hast. Das ist besonders relevant, wenn das Gutachten von der gegnerischen Versicherung beauftragt wurde und du den Eindruck hast, dass der Unfallschaden zu niedrig bewertet wurde.

Wann ist eine Anfechtung sinnvoll?

  • Wenn offensichtliche Schäden fehlen oder falsch bewertet wurden
  • Wenn das Gutachten deutlich unter dem tatsächlichen Reparaturwert liegt
  • Wenn der Gutachter nicht neutral war (z. B. im Auftrag der Versicherung)
  • Bei formalen Mängeln, z. B. fehlende Angaben oder unsaubere Dokumentation

So läuft die Anfechtung eines Gutachtens ab:

  1. Zweites, unabhängiges Unfallgutachten einholen (z. B. durch einen freien Kfz Gutachter)
  2. Vergleich der beiden Gutachten: Widersprüche oder Abweichungen dokumentieren
  3. Stellungnahme oder Gegengutachten einreichen - direkt an die Versicherung oder über einen Anwalt
  4. Im Streitfall: gerichtliche Klärung (hier zählt vor allem die Qualität und Neutralität des Gutachters)

Tipp: Wenn du Zweifel hast, lass dein Unfallgutachten möglichst schnell von einem unabhängigen Kfz Gutachter prüfen - bevor du etwas unterschreibst oder akzeptierst. Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Versicherung in der Regel auch die Kosten für das Zweitgutachten übernehmen, sofern die Anfechtung berechtigt ist.

Gerne unterstützen wir dich gemeinsam mit unserer Partner-Rechtsanwaltskanzlei bei der Durchsetzung deiner Ansprüche - von der Anfechtung eines fehlerhaften Gutachtens bis hin zur vollständigen Schadenregulierung.

Maximilian Fromm
Gründer & Kfz Gutachter für Schaden- und Wertgutachten
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