Nach einem Unfall ist selten klar, was gebraucht wird: ein vollständiges Schadengutachten, nur ein Kostenvoranschlag oder eine Bewertung, die mit dem Unfall gar nichts zu tun hat.
Rufen Sie an und schildern Sie den Fall. Die Einordnung dauert fünf Minuten und kostet nichts.
Maximilian Fromm
Gründer und Mechatronik-Ingenieur (B.Sc.)

5,0 von 5 Sternen bei Google und 60+ Bewertungen ansehen, aus einem unserer Gutachten
Zwei Gutachtenarten decken den weit überwiegenden Teil aller Fälle ab. Dazu die Frage, wann es überhaupt eines braucht, und was zu tun ist, wenn die Versicherung kürzt.
Nach dem Unfall: das vollständige Gutachten: Schadenumfang, Reparaturweg, Reparaturkosten, Wiederbeschaffungs- und Restwert, merkantile Wertminderung und Ausfalldauer. Für Pkw, Motorrad, Transporter, Lkw, Anhänger und Sonderfahrzeuge. Zur Leistung
Wert absichern: Marktwert, Wiederbeschaffungswert und Zustandsnote für Youngtimer, Oldtimer und Fahrzeuge mit besonderem Wert. Grundlage für Versicherungssumme, Verkauf, Erbfall oder Auseinandersetzung. Zur Leistung
Kleiner Schaden: Nicht jeder Schaden braucht ein Gutachten. Die Gegenüberstellung zeigt, was ein Kostenvoranschlag leistet, was ihm fehlt und ab wann sich das vollständige Gutachten lohnt. Den Kostenvoranschlag erstellen wir auf Wunsch selbst. Zum Vergleich
Nach der Kürzung: die Versicherung hat gekürzt oder ein fremdes Gutachten passt nicht zum Schaden. Wir prüfen Kalkulation und Werte und halten in einer fachlichen Stellungnahme fest, was daran nicht trägt. Auch für Kanzleien und Werkstätten. Zur Leistung
Vier Schritte. Den ersten machen Sie, den Rest übernehmen wir.
Sie rufen an oder schreiben per WhatsApp. Wir klären die nächsten Schritte und vereinbaren einen Termin, in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Wir kommen zu Ihnen, zur Werkstatt oder zum Abstellort. Die Aufnahme dauert bei einem üblichen Schaden 30 bis 45 Minuten.
In der Regel innerhalb von 24 Stunden nach der Besichtigung. Wir versenden an die Beteiligten und bleiben bei Rückfragen Ihr Ansprechpartner.
Die gegnerische Versicherung zahlt auf Basis des Gutachtens. Ob Sie das Geld für eine Reparatur nutzen oder behalten, entscheiden Sie.
Drei Aufnahmen aus echten Aufträgen. Nicht das schöne Foto zählt, sondern die nachvollziehbare Zuordnung von Spur, Höhe und Umfang.



Diese Fälle bearbeiten wir ebenfalls. Rufen Sie an, dann klären wir Umfang und Kostenträger vorab.
Schadenaufnahme mit Haaranhaftungen, Kontaktspuren und Anstoßhöhe. Die Wildunfallbescheinigung stammt von Polizei oder Jagdpächter. Bescheinigung: Polizei oder Jagdpächter
Hagelaufmaß und Kalkulation nach BVAT-Vorgabe. Wo möglich, rechnen wir lackschadenfreies Ausbeulen in Drücktechnik. Kalkulation: nach BVAT-Vorgabe
Dokumentation der Bissstellen und Folgeschäden an Leitungen, Dämmung und Schläuchen. Dokumentiert: Bissstellen und Folgeschäden
Sichtprüfung nach der Reparatur mit Fotodokumentation. Bestätigt wird, dass das Fahrzeug repariert und verkehrssicher ist. Bestätigt: repariert und verkehrssicher
Zustand und Schadenbild festhalten, bevor Spuren verloren gehen. Typischer Anlass sind unklare Haftung oder streitige Vorschäden. Typischer Anlass: unklare Haftung
Trennung von reparierten Vorschäden und unreparierten Altschäden. Ohne diese Trennung kürzt die Versicherung regelmäßig, siehe Kürzungsgründe. Getrennt: Vorschaden und Altschaden
Wir rechnen direkt mit der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ab, Sie bekommen keine Rechnung von uns.
Bei Hagel, Wild, Marder oder Sturm beauftragt der Kaskoversicherer regelmäßig einen eigenen Sachverständigen. Wenn Sie uns selbst beauftragen möchten, klären Sie die Kostenübernahme bitte vorab mit Ihrem Versicherer.
Wertgutachten und selbst verschuldete Schäden rechnen wir direkt mit Ihnen ab. Sie bekommen den Preis vorher genannt, nicht hinterher.
Unterhalb einer Schadenhöhe von etwa 750 Euro wird ein vollständiges Schadengutachten häufig nicht erstattet. Dann ist ein Kostenvoranschlag der passende Weg. Eine feste Grenze gibt es nicht, entscheidend ist die Sicht des Geschädigten zum Zeitpunkt der Beauftragung.
Das hängt an der Schadenhöhe und daran, wer haftet. Schildern Sie den Fall am Telefon, dann sagen wir Ihnen, was passt. Auch wenn das Ergebnis lautet, dass Sie gar kein Gutachten brauchen.
Nein. Wo Gutachten draufsteht, gehören Wertminderung, Restwert und Ausfalldauer hinein. Es gibt bei uns den Kostenvoranschlag oder das vollständige Gutachten.
Ja. Wenn die Versicherung gekürzt hat oder die Zahlen eines fremden Gutachtens nicht zum Schaden passen, prüfen wir das und schreiben die fachliche Stellungnahme dazu.
Ja. Ein Kostenvoranschlag muss nicht von der Werkstatt kommen. Gerade wenn Sie eine von der Werkstatt unabhängige Kalkulation wollen, ist das der Weg.
In der Regel innerhalb von 24 Stunden. Wir kommen zu Ihnen, zur Werkstatt oder zum Abstellort. Das fertige Gutachten liegt in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach der Besichtigung vor.
Fahrzeugschein, Ihre Kontaktdaten und, falls vorhanden, das Aktenzeichen der Versicherung oder der Polizei. Alles Weitere klären wir vor Ort.
Ja, in der gesamten Metropolregion Nürnberg. Nürnberg, Fürth, Erlangen, Bamberg, Forchheim, Herzogenaurach und Schwabach fahren wir regelmäßig an.
Sie erreichen den Sachverständigen direkt, keine Zentrale. Im ersten Telefonat sagen wir Ihnen unverbindlich, wie Sie am besten vorgehen. Alle Wege zu uns stehen auf der Seite Kontakt.
Kfz-Sachverständigenbüro Fromm
Schillerstr. 67a
91054 Erlangen
Wir sind für Sie in der Metropolregion Nürnberg unterwegs: in Nürnberg, Fürth, Erlangen und Bamberg, dazu in Schwabach, Zirndorf, Herzogenaurach, Forchheim, Lauf an der Pegnitz und Neumarkt in der Oberpfalz.
Mitglied im Verein Deutscher Ingenieure (VDI).
Kenntnisprüfung beim Sachverständigenfachverband SFV e.V. abgelegt.