Liegt bei einem Unfall eine Teilschuld vor, tragen beide Beteiligten eine Mitschuld am Geschehen.
Die Kosten werden anteilig entsprechend der Schuldquote aufgeteilt - das gilt auch für die Gutachterkosten.
Beispiel: Deine Schuld: 30 %, Schuld des Unfallgegners: 70 %.
Heißt: Die gegnerische Versicherung zahlt 70 % der Gutachterkosten, du selbst trägst die restlichen 30 %.
Was du beachten solltest:
- Auch bei Teilschuld kannst du einen eigenen Gutachter beauftragen
- Die gegnerische Versicherung muss ihren Anteil übernehmen
- Eine rechtssichere Schadenaufstellung durch einen unabhängigen Gutachter ist besonders sinnvoll, wenn über die Quote diskutiert wird
Tipp: Lass dich nicht verunsichern: Auch bei Teilschuld lohnt sich ein professionelles Unfallgutachten. Es stellt sicher, dass alle schadenrelevanten Positionen korrekt dokumentiert sind - und stärkt deine Verhandlungsposition gegenüber der Versicherung.
Wir von CleverCrash unterstützen dich dabei gern -vom Gutachten bis zur vollständigen Schadenregulierung.