Unfall mit Teilschuld: Wer zahlt das Gutachten? - Infos für Erlangen, Fürth & Nürnberg

Liegt bei einem Unfall eine Teilschuld vor, tragen beide Beteiligten eine Mitschuld am Geschehen.
Die Kosten werden anteilig entsprechend der Schuldquote aufgeteilt - das gilt auch für die Gutachterkosten.

Beispiel: Deine Schuld: 30 %, Schuld des Unfallgegners: 70 %.
Heißt: Die gegnerische Versicherung zahlt 70 % der Gutachterkosten, du selbst trägst die restlichen 30 %.

Was du beachten solltest:

  • Auch bei Teilschuld kannst du einen eigenen Gutachter beauftragen
  • Die gegnerische Versicherung muss ihren Anteil übernehmen
  • Eine rechtssichere Schadenaufstellung durch einen unabhängigen Gutachter ist besonders sinnvoll, wenn über die Quote diskutiert wird

Tipp: Lass dich nicht verunsichern: Auch bei Teilschuld lohnt sich ein professionelles Unfallgutachten. Es stellt sicher, dass alle schadenrelevanten Positionen korrekt dokumentiert sind - und stärkt deine Verhandlungsposition gegenüber der Versicherung.

Wir von CleverCrash unterstützen dich dabei gern -vom Gutachten bis zur vollständigen Schadenregulierung.

Maximilian Fromm
Gründer & Kfz Gutachter für Schaden- und Wertgutachten
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