Liegt bei einem Unfall eine Teilschuld vor, tragen beide Beteiligten eine Mitschuld am Geschehen.
Die Kosten werden anteilig entsprechend der Schuldquote aufgeteilt - das gilt auch für die Gutachterkosten.

Beispiel: Deine Schuld: 30 %, Schuld des Unfallgegners: 70 %.
Heißt: Die gegnerische Versicherung zahlt 70 % der Gutachterkosten, du selbst trägst die restlichen 30 %.

Was du beachten solltest:

  • Auch bei Teilschuld kannst du einen eigenen Gutachter beauftragen
  • Die gegnerische Versicherung muss ihren Anteil übernehmen
  • Eine rechtssichere Schadenaufstellung durch einen unabhängigen Gutachter ist besonders sinnvoll, wenn über die Quote diskutiert wird

Tipp: Lass dich nicht verunsichern: Auch bei Teilschuld lohnt sich ein professionelles Unfallgutachten. Es stellt sicher, dass alle schadenrelevanten Positionen korrekt dokumentiert sind - und stärkt deine Verhandlungsposition gegenüber der Versicherung.

Wir von CleverCrash nehmen den Schaden auf und beziffern jede Position einzeln. Wie die Quote am Ende ausfällt, klärt dein Anwalt mit der Versicherung.

Maximilian Fromm
Gründer & Kfz Gutachter für Schaden- und Wertgutachten
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