Unfall passiert? Diese Fristen für Gutachten und Schadensmeldung musst du kennen - Infos für Erlangen, Fürth & Nürnberg

Nach einem Unfall gelten verschiedene Fristen und Pflichten - abhängig davon, ob du Geschädigter oder Unfallverursacher bist.
Besonders wichtig: schnell handeln, um keine Ansprüche zu verlieren und deine Schadensersatzrechte zu sichern.

Wichtige Fristen im Überblick:

  1. Schadensmeldung an die Versicherung
    • Der Unfallverursacher muss den Schaden innerhalb von 7 Tagen bei seiner Kfz-Haftpflichtversicherung melden.
    • Bei Kaskoschäden gilt oft eine kürzere Frist (meist 1 Woche, teilweise nur 3 Tage - siehe Vertrag).
  2. Beauftragung vom Kfz Gutachter
    • Als Geschädigter solltest du so schnell wie möglich, idealerweise am Unfalltag, einen unabhängigen Gutachter beauftragen.
    • So sicherst du wichtige Beweise und beschleunigst die Schadenregulierung
  3. Erstellung vom Unfallgutachten
    • Ein Unfallgutachten kann in der Regel innerhalb von 1 bis 3 Werktagen erstellt werden - abhängig von Verfügbarkeit und Schadensumfang. Bei CleverCrash oftmals innerhalb von 24h.
    • Es gibt keine gesetzliche Frist, aber: Je schneller das Gutachten vorliegt, desto eher erfolgt die Auszahlung.
  4. Verjährung deiner Ansprüche
    • Ansprüche auf Schadensersatz (z. B. Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall) verjähren in der Regel nach 3 Jahren, gerechnet ab Ende des Unfalljahres.

Tipp: Warte nicht ab - je früher du den Schaden meldest und einen Gutachter einschaltest, desto besser. So erfüllst du deine Pflichten und bekommst schneller, was dir zusteht.

Wir von CleverCrash unterstützen dich dabei von der Gutachtenerstellung bis zur vollständigen Schadenabwicklung.

Maximilian Fromm
Gründer & Kfz Gutachter für Schaden- und Wertgutachten
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