Nach einem Unfall sind zwei Werte besonders wichtig für die Schadenregulierung: der Restwert und der Wiederbeschaffungswert. Beide stehen in jedem Unfallgutachten und helfen zu bestimmen, ob sich eine Reparatur noch lohnt oder ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.
- Wiederbeschaffungswert
Das ist der Betrag, den du auf dem freien Markt aufwenden müsstest, um ein gleichwertiges Fahrzeug (gleicher Typ, Zustand, Laufleistung etc.) vor dem Unfall wiederzubeschaffen. Er gibt an, was dein Auto vor dem Schaden noch wert war. - Restwert
Das ist der Wert deines beschädigten Fahrzeugs im aktuellen Zustand nach dem Unfall. Also: Was wäre dein verunfalltes Auto noch wert, z. B. für einen Händler, Verwerter oder Käufer, der es reparieren möchte?
Die Versicherung prüft, ob eine Reparatur wirtschaftlich ist. Entscheidend dafür ist der Vergleich zwischen den Reparaturkosten und dem Verhältnis von Wiederbeschaffungswert minus Restwert.
Beispiel:
- Wiederbeschaffungswert: 8.000 €
- Restwert: 2.000 €
- Reparaturkosten: 9000€
Hier liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, da die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Du bekommst dann nicht die Reparaturkosten ersetzt, sondern die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert: 8.000 € – 2.000 € = 6.000 € Auszahlung
Aber: Die 130% Regel macht unter bestimmten Voraussetzungen Reparaturen trotzdem möglich:
- die Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert um maximal 30%
- die Reparatur des Schadens wird fachgerecht (nach Gutachten) durchgeführt
- das Fahrzeug wird mindestens sechs Monate weiter durch dich genutzt
Restwert und Wiederbeschaffungswert sind nicht nur trockene Zahlen – sie sind die Grundlage für die komplette Schadenabwicklung. Ob dir eine Auszahlung zusteht oder die Reparatur übernommen wird, hängt genau davon ab.
Deshalb ist ein präzises Gutachten durch einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen unerlässlich.