Ob du die Kosten für ein Unfallgutachten selbst tragen musst, hängt von der Schuldfrage ab. Grundsätzlich gilt:
1. Eigenverschulden (Kaskoschaden)
Deine eigene Versicherung zahlt nur, wenn sie das Gutachten selbst beauftragt oder dies in deinem Vertrag ausdrücklich erlaubt ist. Teilweise kannst du auf Anfrage die Erlaubnis bei deiner Versicherung hierfür erhalten.
2. Teilschuld
Die Kosten werden entsprechend der festgelegten Schuldquote anteilig aufgeteilt.
3. Unverschuldeter Unfall (Haftpflichtfall)
Die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt die kompletten Kosten für das Gutachten - einschließlich eines freien, unabhängigen Gutachters deiner Wahl.
Für dich als Geschädigten bedeutet das:
Bist du nicht schuld am Unfall, musst du das Gutachten nicht aus eigener Tasche zahlen. Die gegnerische Versicherung übernimmt die vollen Kosten - auch für einen unabhängigen Kfz Gutachter deiner Wahl. Bei CleverCrash zahlst du als Geschädigter keinen Cent.