Das klingt erstmal hilfreich - ist aber mit Vorsicht zu genießen. Denn der Gutachter, den die gegnerische Versicherung vorschlägt, handelt in der Regel im Auftrag der Versicherung selbst - und damit nicht in deinem Interesse.
Mögliche Probleme:
- Interessenkonflikt: Der Gutachter könnte versuchen, den Schaden kleiner zu rechnen, um der Versicherung Kosten zu sparen.
- Fehlende Unabhängigkeit: Die Bewertung ist möglicherweise nicht objektiv - vor allem bei Themen wie Wertminderung, Nutzungsausfall oder Reparaturdauer.
Was du tun solltest:
Wenn du nicht schuld am Unfall bist, hast du das Recht auf einen freien und unabhängigen Gutachter deiner Wahl - und die gegnerische Versicherung muss die Kosten dafür übernehmen (§ 249 BGB).
Unser Tipp: Lehne den Vorschlag freundlich ab und beauftrage einen unabhängigen Kfz Gutachter, der ausschließlich deine Interessen vertritt. So stellst du sicher, dass dein Schaden vollständig erfasst und korrekt bewertet wird.