Bei einem Unfallgutachten untersucht ein Kfz Gutachter dein Fahrzeug gründlich auf unfallbedingte Schäden. Ziel ist es, die Reparaturkosten realistisch zu beziffern und deine Ansprüche gegenüber der Versicherung rechtssicher zu belegen.
Das Gutachten enthält u. a. folgende Punkte:
- Alle technischen Daten und ggf. Sonderausstattung deines Fahrzeugs
- Dokumentation der Schäden - sowohl erkennbar reparierte Vorschäden, noch vorhandene Altschäden, als auch unfallbedingte Neuschäden
- Kalkulation der Reparaturkosten und Ermittlung des Reparaturwegs
- Ermittlung einer möglichen Wertminderung
- Wiederbeschaffungswert (WBW)
- Restwert (sofern Reparaturkosten nahe oder über dem WBW)
- Einschätzung ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt - sofern ja evtl. Reparaturmöglichkeit wenn Reparaturkosten unter 130% des WBW sind
- Dauer der Reparatur / Wiederbeschaffung für Ansprüche auf Mietwagen oder Nutzungsausfall
Ein Unfallgutachten schafft also Transparenz und Sicherheit - für dich, für die Versicherung und im Streitfall auch vor Gericht.
Wenn du nicht schuld bist, übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung alle Kosten. Auch für das Gutachten und sogar für einen Anwalt. Du gehst also kein Risiko ein und sicherst dir, was dir zusteht!