Wenn du unverschuldet in einen Unfall verwickelt bist, hast du laut § 249 BGB das Recht, so gestellt zu werden, als wäre der Unfall nie passiert. Daraus ergeben sich konkrete Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung:
1. Kostenübernahme für Gutachter & Anwalt
Die Versicherung des Unfallverursachers muss die Kosten für einen freien Gutachter und einen Rechtsanwalt übernehmen - du darfst beide selbst wählen.
2. Freie Wahl des Sachverständigen
Du bist nicht an die Versicherung gebunden und kannst jederzeit einen unabhängigen Kfz Gutachter beauftragen. Das solltest du auch unbedingt tun um deine Ansprüche unabhängig durchsetzen zu lassen.
3. Erstattung der Reparaturkosten
Die gegnerische Versicherung trägt die vollständigen Reparaturkosten, sofern wirtschaftlich vertretbar - unabhängig davon, ob du reparieren lässt oder nicht.
4. Recht auf fiktive Abrechnung
Wenn du dir den schaden auszahlen lassen möchtest ohne eine Reparatur durchzuführen nennt man das „fiktive Abrechnung“ auf Gutachtenbasis. Hier erhältst du allerdings den Reparaturbetrag abzgl. 19% MwSt, da nur die tatsächlich angefallene Mehrwertsteuer erstattet werden kann. Weitere Infos hierzu findest du hier: "Was ist fiktive Abrechnung & wie funktioniert sie?"
5. Anspruch auf Mietwagen oder Nutzungsausfall
Während dein Fahrzeug nicht fahrbereit ist, steht dir entweder ein Ersatzfahrzeug oder eine Nutzungsausfallentschädigung in Geldform zu.
⚠️ Bei Eigenverschulden:
Wenn du selbst schuld bist, greift in der Regel deine Kaskoversicherung. Hier gelten andere Bedingungen - meist werden nur die Reparaturkosten oder der Zeitwert des Fahrzeugs ersetzt.
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