Wenn dein Auto nach einem unverschuldeten Unfall nicht fahrbereit ist, hast du grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
- Du bekommst von der gegnerischen Versicherung einen Mietwagen gestellt
- Oder du lässt dir den sogenannten Nutzungsausfall in Geldform auszahlen.
Was bedeutet Nutzungsausfall?
Nutzungsausfall ist eine Geldentschädigung dafür, dass du dein Fahrzeug vorübergehend nicht nutzen kannst - zum Beispiel während der Reparatur oder bei einem Totalschaden bis zur Ersatzbeschaffung.
Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse und liegt meist zwischen 25 € und 100 € pro Tag.
Wann hast du Anspruch auf Nutzungsausfall?
- Du bist nicht schuld am Unfall (Haftpflichtfall)
- Dein Fahrzeug ist reparaturbedürftig oder nicht fahrbereit
- Du nutzt das Fahrzeug regelmäßig privat oder beruflich
- Du verzichtest auf einen Mietwagen → dann bekommst du Nutzungsausfall
Wann bekommst du stattdessen einen Mietwagen?
Bist du während der Reparaturzeit oder Ausfallzeit tatsächlich auf ein Ersatzfahrzeug angewiesen, hast du Anspruch auf einen gleichwertigen Mietwagen, den die gegnerische Versicherung bezahlen muss.
Wichtig:
- Nutzungsausfall und Mietwagen schließen sich gegenseitig aus
- Die Entschädigung beginnt erst, wenn ein Gutachten oder Reparaturnachweis vorliegt
- Auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden gilt der Anspruch - bis zur Ersatzbeschaffung
Ob du Nutzungsausfall oder einen Mietwagen wählst, hängt von deiner persönlichen Situation ab. Wichtig ist, dass du deine Ansprüche kennst und sie korrekt bei der gegnerischen Versicherung geltend machst - so vermeidest du, Geld zu verschenken.