Ein Bagatellschaden liegt vor, wenn der entstandene Schaden am Fahrzeug geringfügig ist – meist unterhalb bestimmter Kostengrenzen:
- unter ca. 750 € (teilweise 1000€) netto Schadenhöhe bei einem Haftpflichtfall
- unter ca. 2.000 € Schadenhöhe bei einem Kaskoschaden
In solchen Fällen reicht häufig ein Kostenvoranschlag aus - ein ausführliches Unfallgutachten ist nicht zwingend notwendig und würde - im Haftpflichtfall - von der gegnerischen Versicherung auch nicht übernommen werden.
Typische Merkmale eines Bagatellschadens
- Leichte Lackkratzer oder oberflächliche Dellen
- Kein Blech verzogen oder beschädigt
- Keine Schäden an Sicherheitsrelevanter Technik (Airbags, Sensoren etc.)
- Keine verdeckten Schäden oder tiefergehenden Verformungen
Wichtig: Viele Schäden sehen harmlos aus, sind aber teurer als gedacht - z. B. wegen moderner Assistenzsysteme oder teurer Lackierungen (Perleffekt / Mattlack). Lass daher im Zweifel immer einen unabhängigen Gutachter kurz draufschauen. So vermeidest du, dass dir Ansprüche entgehen und du später auf teuren Kosten selbst sitzen bleibst.