Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn du unschuldig in einen Unfall verwickelt bist und dein Fahrzeug dabei beschädigt wurde.
In diesem Fall muss die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden aufkommen.
Die gegnerische Versicherung übernimmt in der Regel:
- Die kompletten Reparaturkosten - unter gewissen Voraussetzungen bis zu 30 % Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert
- oder bei einem Totalschaden: den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert
- Die Kosten für ein Unfallgutachten - du kannst dafür einen freien, unabhängigen Kfz Gutachter deiner Wahl beauftragen
- Die Kosten für einen Anwalt, wenn du einen beauftragst - hier helfen wir gerne mit unseren Partner Kanzleien
- Eine mögliche Wertminderung deines Fahrzeugs
- Entweder einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung, solange dein Fahrzeug nicht fahrbereit ist
Wichtig:
Du bist nicht verpflichtet, den von der Versicherung vorgeschlagenen Gutachter zu akzeptieren.
Bestehe auf dein Recht, einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen - das stärkt deine Position und sichert dir eine faire Bewertung.
Tipp: Melde dich direkt bei CleverCrash - wir kümmern uns um dein Gutachten, die komplette Schadenabwicklung und sorgen dafür, dass du alle dir zustehenden Leistungen von der gegnerischen Versicherung erhältst.