Unfall nicht schuld? Diese Leistungen übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung in Erlangen, Fürth & Nürnberg

Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn du unschuldig in einen Unfall verwickelt bist und dein Fahrzeug dabei beschädigt wurde.
In diesem Fall muss die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden aufkommen.

Die gegnerische Versicherung übernimmt in der Regel:

  • Die kompletten Reparaturkosten - unter gewissen Voraussetzungen bis zu 30 % Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert
  • oder bei einem Totalschaden: den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert
  • Die Kosten für ein Unfallgutachten - du kannst dafür einen freien, unabhängigen Kfz Gutachter deiner Wahl beauftragen
  • Die Kosten für einen Anwalt, wenn du einen beauftragst - hier helfen wir gerne mit unseren Partner Kanzleien
  • Eine mögliche Wertminderung deines Fahrzeugs
  • Entweder einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung, solange dein Fahrzeug nicht fahrbereit ist

Wichtig:
Du bist nicht verpflichtet, den von der Versicherung vorgeschlagenen Gutachter zu akzeptieren.
Bestehe auf dein Recht, einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen - das stärkt deine Position und sichert dir eine faire Bewertung.

Tipp: Melde dich direkt bei CleverCrash - wir kümmern uns um dein Gutachten, die komplette Schadenabwicklung und sorgen dafür, dass du alle dir zustehenden Leistungen von der gegnerischen Versicherung erhältst.

Maximilian Fromm
Gründer & Kfz Gutachter für Schaden- und Wertgutachten
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