Wer beauftragt den Gutachter nach einem Unfall? – Infos für Erlangen, Fürth & Nürnberg

Ob du selbst oder die Versicherung den Kfz-Gutachter beauftragt, hängt in erster Linie davon ab, wer Schuld am Unfall trägt. Hier muss man zwischen Haftpflicht- und Kaskofällen unterscheiden.

1. Unverschuldeter Unfall (Haftpflichtfall):

Wenn du nicht schuld bist, beauftragst du selbst einen unabhängigen Kfz-Gutachter deiner Wahl.
Laut § 249 BGB muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten übernehmen - inklusive der vollständigen Schadensermittlung wie Wertminderung oder Nutzungsausfall.

Wichtig:
- Lass dich nicht von der Versicherung des Unfallgegners unter Druck setzen.
- Deren eigene Gutachter handeln im Interesse der Versicherung - nicht in deinem.

2. Selbst verschuldeter Unfall (Kaskofall):

In Kaskofällen beauftragt in der Regel deine eigene Versicherung den Gutachter. Ein eigener Gutachter wird nur dann bezahlt, wenn der Versicherungsvertrag das ausdrücklich erlaubt - viele Policen schließen das aus oder machen es abhängig von der Zustimmung des Versicherers.

Tipp vom Gutachter:

Wenn du nicht schuld bist, lohnt es sich fast immer, sofort einen freien Kfz-Gutachter zu beauftragen. Nur so stellst du sicher, dass alle Schadenspositionen erfasst werden und du keine Ansprüche verlierst.

Maximilian Fromm
Gründer & Kfz Gutachter für Schaden- und Wertgutachten
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