Kaskoschaden: Wer zahlt bei eigenem Verschulden? - Infos für Erlangen, Fürth & Nürnberg

Ein Kaskoschaden liegt vor, wenn dein eigenes Fahrzeug beschädigt wurde. Etwa durch eigenes Verschulden, höhere Gewalt (z. B. Sturm, Wildunfall) oder Vandalismus - und kein Dritter haftet. In diesem Fall greift deine Kfz-Kaskoversicherung.

Was übernimmt die Kaskoversicherung bei Eigenverschulden?

  • Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert deines Fahrzeugs (abzüglich Selbstbeteiligung)
  • In der Regel beauftragt die Versicherung selbst den Gutachter
  • Eigene Gutachterwahl ist nur selten möglich - und meist nur nach Abstimmung mit dem Versicherer

Wichtig:

  • Bei einem Kaskoschaden hast du keinen Anspruch auf einen frei wählbaren Gutachter wie im Haftpflichtfall
  • Die Kostenübernahme hängt vom Versicherungsvertrag und deiner Selbstbeteiligung ab
  • Die Regulierung ist meist auf den Wiederbeschaffungswert begrenzt – nicht auf den Neuwert

Zusammengefasst:

Bei eigenem Verschulden oder einem Kaskoschaden zahlt deine eigene Versicherung, du hast aber auch mehr Kontrolle über den Ablauf. Stimme dich möglichst früh mit deinem Versicherer ab, bevor du selbst Maßnahmen ergreifst. Gerne helfen wir dir hier mit einer kostenfreien Erstberatung.

Maximilian Fromm
Gründer & Kfz Gutachter für Schaden- und Wertgutachten
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