Fiktive Abrechnung im Haftpflichtfall: Geld statt Reparatur - Infos für Erlangen, Fürth & Nürnberg

Bei einer fiktiven Abrechnung lässt du dir den entstandenen Unfallschaden auf Basis des Gutachtens auszahlen, ohne die Reparatur tatsächlich durchführen zu müssen.
Du bekommst also das Geld und entscheidest selbst, ob, wann und wie du dein Fahrzeug reparieren lässt.

So läuft die fiktive Abrechnung ab:

  1. Ein Unfallgutachten von einem unabhängigen Kfz Gutachter erstellen lassen
  2. Das Gutachten enthält die geschätzten Reparaturkosten
  3. Das Gutachten bei der gegnerischen Versicherung einreichen
  4. Die Versicherung überweist den Betrag - abzüglich Mehrwertsteuer, falls du keine Reparatur nachweist

Wichtig zu wissen:

  • Die fiktive Abrechnung gilt nur bei unverschuldeten Unfällen (Haftpflichtfall)
  • Umsatzsteuer wird nur erstattet, wenn du eine Reparaturrechnung einreichst
  • Du entscheidest selbst: reparieren, verkaufen oder Geld behalten
  • Anspruch auf Wertminderung bleibt bestehen. Ob du auch Mietwagen oder Nutzungsausfall erhältst, hängt vom Einzelfall ab und wird von Versicherungen häufig bestritten.

Für dich als Geschädigten heißt das: Du bist nicht verpflichtet, dein Fahrzeug reparieren zu lassen. Die fiktive Abrechnung gibt dir volle Flexibilität, mit der Entschädigung so umzugehen, wie es für dich am meisten Sinn macht.

Tipp: Wenn du dich für die fiktive Abrechnung entscheidest, helfen wir dir mit einem aussagekräftigen Unfallgutachten und setzen deine Ansprüche bei der Versicherung vollständig durch - damit du erhältst, was dir zusteht!

Maximilian Fromm
Gründer & Kfz Gutachter für Schaden- und Wertgutachten
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