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Comprising a diverse group of experts with years of experience in advocacy, policy development, public relations, and strategic consulting, we are united by a shared commitment to creating positive change.
Ob nach einem Unfall, beim Fahrzeugverkauf oder zur Wertermittlung – CleverCrash bietet dir verlässliche Kfz-Gutachten für jede Situation.
Schnelle und präzise Schadengutachten – für Versicherung, Anwalt oder Werkstatt.
Wir ermitteln den realen Marktwert deines Fahrzeugs – neutral, fundiert und anerkannt.
Klassiker im Fokus: Zustands- und Wertgutachten für H-Kennzeichen, Versicherung & Verkauf.
"Weil Vertrauen zählt – besonders im Schadensfall. Bei CleverCrash verbinden wir technische Expertise mit persönlicher Beratung. Unser Ziel ist es, dir den Weg durch Gutachten, Bewertung und Abwicklung so einfach wie möglich zu machen – klar, unabhängig und auf Augenhöhe."
Gründer von CleverCrash
Ein Unfallgutachten ist die Grundlage, um deinen Schaden korrekt zu dokumentieren und gegenüber der Versicherung durchzusetzen. Es zeigt, welche Schäden durch den Unfall entstanden sind, wie hoch die Reparaturkosten ausfallen und ob eine Wertminderung vorliegt.
Ohne ein Gutachten kannst du deine Ansprüche oft nicht vollständig geltend machen. Versicherungen benötigen eine objektive Einschätzung, bevor sie zahlen – und auch Gerichte stützen sich im Streitfall auf das Gutachten.
Wenn du nicht schuld bist, übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung alle Kosten. Auch für den Kfz Gutachter und Anwalt deiner Wahl. Du gehst also kein Risiko ein und sicherst dir, was dir zusteht.
Ein Unfallgutachten ist die Grundlage, um deinen Schaden korrekt zu dokumentieren und gegenüber der Versicherung durchzusetzen. Es zeigt, welche Schäden durch den Unfall entstanden sind, wie hoch die Reparaturkosten ausfallen und ob eine Wertminderung vorliegt.
Ohne ein Gutachten kannst du deine Ansprüche oft nicht vollständig geltend machen. Versicherungen benötigen eine objektive Einschätzung, bevor sie zahlen – und auch Gerichte stützen sich im Streitfall auf das Gutachten.
Wenn du nicht schuld bist, übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung alle Kosten. Auch für das Gutachten und sogar für einen Anwalt. Du gehst also kein Risiko ein und sicherst dir, was dir zusteht.
Bei einem Unfallgutachten untersucht ein Kfz Gutachter dein Fahrzeug gründlich auf unfallbedingte Schäden. Ziel ist es, die Reparaturkosten realistisch zu beziffern und deine Ansprüche gegenüber der Versicherung rechtssicher zu belegen.
Das Gutachten enthält u. a. folgende Punkte:
- Alle technischen Daten und ggf. Sonderausstattung deines Fahrzeugs
- Dokumentation der Schäden – sowohl vorhandene als auch unfallbedingte
- Einschätzung der Reparaturkosten und des Reparaturwegs
- Dauer der Reparatur (Ausfallzeit)
- Ermittlung einer möglichen Wertminderung
- Wiederbeschaffungswert und Restwert
- Beurteilung, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt
- Grundlage für Ansprüche auf Mietwagen oder Nutzungsausfall
Ein Unfallgutachten schafft also Transparenz und Sicherheit – für dich, für die Versicherung und im Streitfall auch vor Gericht.
Ein Kfz Sachverständiger – oft auch Kfz Gutachter genannt – bewertet Fahrzeuge neutral und fachlich fundiert. Seine wichtigste Aufgabe ist die Erstellung von Unfallgutachten, doch sein Einsatzgebiet geht weit darüber hinaus.
Damit seine Gutachten auch vor Gericht und bei Versicherungen anerkannt werden, sollte ein Gutachter über eine fundierte Ausbildung verfügen – z. B. als Kfz-Meister, Ingenieur oder öffentlich bestellter Sachverständiger.
- Unfallgutachten: Schadensfeststellung, Beweissicherung, Reparaturkosten, Restwert, Wertminderung usw.
- Wertgutachten: Bewertung von Fahrzeugen z. B. bei Verkauf, Erbschaft, Leasingrückgabe oder Finanzierung
- Oldtimer- & Youngtimer-Gutachten: Bewertung historischer Fahrzeuge (z. B. zur Versicherungseinstufung)
- Kostenvoranschläge: Für kleinere Schäden (Bagatellschäden), z. B. bei Kratzern oder Parkremplern
- Gebrauchtwagenbewertung: Objektive Einschätzung von Zustand, Marktwert und technischer Substanz
- Beweissicherungsgutachten: Dokumentation bei Streitfällen (z. B. unsachgemäße Reparatur, verdeckte Schäden)
Die Berufsbezeichnung „Kfz Sachverständiger“ ist in Deutschland nicht geschützt. Achte daher bei der Wahl des Gutachters auf Qualifikationen und Nachweise – besonders bei Haftpflichtschäden. Denn je kompetenter der Gutachter, desto belastbarer das Gutachten.
Da die Berufsbezeichnung „Kfz Sachverständiger“ in Deutschland nicht geschützt ist, kann sich grundsätzlich jeder so nennen – auch ohne formale Qualifikation. Umso wichtiger ist es, bei der Wahl des Gutachters genau hinzuschauen.
- Fachliche Qualifikation: Idealerweise ist der Gutachter Kfz-Meister, Ingenieur oder öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. Auch anerkannte Zertifizierungen (z. B. nach DIN EN ISO/IEC 17024) sind ein gutes Zeichen.
- Erfahrung: Achte auf Spezialisierung im Bereich Unfallgutachten, nicht nur auf allgemeine Fahrzeugbewertungen. Berufserfahrung im Kfz-Handwerk ist oft entscheidend.
- Unabhängigkeit: Beauftrage einen neutralen Gutachter, der nicht für eine Versicherung arbeitet. Nur so wird dein Schaden objektiv bewertet – in deinem Interesse.
- Bewertungen & Empfehlungen: Seriöse Sachverständige haben zufriedene Kunden, ein professionelles Auftreten und transparente Informationen auf der Website.
Ein guter Gutachter erklärt dir den Ablauf, berät dich verständlich und steht dir auch bei Rückfragen zur Seite – nicht nur beim Schreiben des Gutachtens, sondern während des gesamten Schadenprozesses.
Ein unabhängiger Kfz Gutachter arbeitet ausschließlich in deinem Interesse – nicht im Auftrag einer Versicherung oder Werkstatt. Er ist neutral, objektiv und stellt sicher, dass dein Schaden vollständig und fair bewertet wird.
Das ist besonders wichtig, wenn du nicht Schuld am Unfall bist. Denn nur mit einem unabhängigen Gutachten kannst du sicherstellen, dass alle Ansprüche korrekt erfasst werden – z. B. Reparaturkosten, Wertminderung oder Nutzungsausfall.
Versicherungen beauftragen oft eigene Gutachter, deren Bewertungen tendenziell kostensparend für die Versicherungausfallen. Ein unabhängiger Gutachter dagegen schützt deine Interessen als Geschädigter – rechtlich und finanziell.
Ein Bagatellschaden liegt vor, wenn der entstandene Schaden am Fahrzeug geringfügig ist – meist unterhalb bestimmter Kostengrenzen:
- unter ca. 750 € Schadenhöhe bei einem Haftpflichtfall
- unter ca. 2.000 € Schadenhöhe bei einem Kaskoschaden
In solchen Fällen reicht häufig ein Kostenvoranschlag aus – ein ausführliches Unfallgutachten ist nicht zwingend notwendig.
- Leichte Lackkratzer oder oberflächliche Dellen
- Kein Blech verzogen oder beschädigt
- Keine Schäden an Sicherheitsrelevanter Technik (Airbags, Sensoren etc.)
- Keine verdeckten Schäden oder tiefergehenden Verformungen
Viele Schäden sehen harmlos aus, sind aber teurer als gedacht – z. B. wegen moderner Assistenzsysteme oder teurer Lackierungen. Lass daher im Zweifel immer einen unabhängigen Gutachter kurz draufschauen. So vermeidest du, dass dir Ansprüche entgehen.
Nach einem Unfall sind zwei Werte besonders wichtig für die Schadenregulierung: der Restwert und der Wiederbeschaffungswert. Beide stehen in jedem Unfallgutachten und helfen zu bestimmen, ob sich eine Reparatur noch lohnt oder ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.
Das ist der Betrag, den du auf dem freien Markt aufwenden müsstest, um ein gleichwertiges Fahrzeug (gleicher Typ, Zustand, Laufleistung etc.) vor dem Unfall wiederzubeschaffen. Er gibt an, was dein Auto vor dem Schaden noch wert war.
Das ist der Wert deines beschädigten Fahrzeugs im aktuellen Zustand nach dem Unfall. Also: Was wäre dein verunfalltes Auto noch wert, z. B. für einen Händler, Verwerter oder Käufer, der es reparieren möchte?
Wenn die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts, liegt in der Regel ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.
Dann bekommst du die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert von der Versicherung ersetzt – nicht die Reparaturkosten.
Beispiel:
- Wiederbeschaffungswert: 8.000 €
- Restwert: 2.000 €
→ Auszahlung: 6.000 € (wenn nicht repariert wird)
Wenn du unverschuldet in einen Unfall verwickelt bist, hast du laut § 249 BGB das Recht, so gestellt zu werden, als wäre der Unfall nie passiert. Daraus ergeben sich konkrete Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung:
Die Versicherung des Unfallverursachers muss die Kosten für einen freien Gutachter und ggf. einen Rechtsanwaltübernehmen – du darfst beide selbst wählen.
Du bist nicht an die Versicherung gebunden und kannst jederzeit einen unabhängigen Kfz Gutachter beauftragen.
Die gegnerische Versicherung trägt die vollständigen Reparaturkosten, sofern wirtschaftlich vertretbar – unabhängig davon, ob du reparieren lässt oder nicht.
Während dein Fahrzeug nicht fahrbereit ist, steht dir entweder ein Ersatzfahrzeug oder eine Nutzungsausfallentschädigung in Geldform zu.
Du darfst dir den Schaden auch auszahlen lassen, ohne die Reparatur durchführen zu müssen („fiktive Abrechnung“ auf Gutachtenbasis).
Wenn du selbst schuld bist, greift in der Regel deine Kaskoversicherung. Hier gelten andere Bedingungen – meist werden nur die Reparaturkosten oder der Zeitwert des Fahrzeugs ersetzt.
Das hängt davon ab, wer Schuld am Unfall trägt – denn Haftpflicht- und Kaskofälle werden unterschiedlich behandelt:
In Kaskofällen beauftragt in der Regel deine eigene Versicherung den Gutachter.
Ein eigener Gutachter wird nur dann bezahlt, wenn der Versicherungsvertrag das ausdrücklich erlaubt – viele Policen schließen das aus oder machen es abhängig von der Zustimmung des Versicherers.
Wenn du nicht schuld am Unfall bist, solltest du immer selbst einen unabhängigen Gutachter beauftragen, um sicherzustellen, dass dein gesamter Schaden – inklusive Wertminderung, Nutzungsausfall usw. – vollständig erfasst wird.
Du selbst beauftragst den Gutachter deiner Wahl. Als Geschädigter hast du laut § 249 BGB das Recht, einen unabhängigen Kfz Gutachter zu wählen – auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung.
Wichtig: Lass dich nicht von der Versicherung des Unfallgegners unter Druck setzen. Deren eigene Gutachter vertreten in erster Linie die Interessen der Versicherung – nicht deine.
Das klingt erstmal hilfreich – ist aber mit Vorsicht zu genießen. Denn der Gutachter, den die gegnerische Versicherung vorschlägt, handelt in der Regel im Auftrag der Versicherung selbst – und damit nicht in deinem Interesse.
- Interessenkonflikt: Der Gutachter könnte versuchen, den Schaden kleiner zu rechnen, um der Versicherung Kosten zu sparen.
- Fehlende Unabhängigkeit: Die Bewertung ist möglicherweise nicht objektiv – vor allem bei Themen wie Wertminderung, Nutzungsausfall oder Reparaturdauer.
Wenn du nicht schuld am Unfall bist, hast du das Recht auf einen freien und unabhängigen Gutachter deiner Wahl – und die gegnerische Versicherung muss die Kosten dafür übernehmen (§ 249 BGB).
Unser Tipp: Lehne den Vorschlag freundlich ab und beauftrage einen unabhängigen Kfz Gutachter, der ausschließlich deine Interessen vertritt. So stellst du sicher, dass dein Schaden vollständig erfasst und korrekt bewertet wird.
Ja – dein Unfallgutachten zählt vor Gericht grundsätzlich als Beweismittel, vor allem wenn es von einem qualifizierten, unabhängigen Kfz Gutachter stammt. In Streitfällen nutzen Gerichte das Gutachten, um die Höhe des Schadens, den Reparaturweg, die Wertminderung oder den Wiederbeschaffungswert objektiv nachvollziehen zu können.
Theoretisch ja – praktisch aber nur mit guten Gründen.
Ein einfaches „Das passt uns nicht“ reicht nicht aus. Laut Urteil des Landgerichts Berlin (Az. 42 O 22/10) muss die Versicherung konkrete und nachvollziehbare Zweifel an der Inhaltlichen Richtigkeit oder Fachkompetenz des Gutachters vorbringen.
Das heißt: Wenn dein Gutachten fachlich sauber erstellt wurde, hat es vor Gericht hohes Gewicht – und wird in der Regel anerkannt.
Achte bei der Gutachterwahl auf Erfahrung, Zertifizierungen und Unabhängigkeit. Je qualifizierter der Sachverständige, desto weniger angreifbar ist dein Gutachten – auch im Streitfall.
Ja, du kannst ein Kfz-Gutachten anfechten, wenn du begründete Zweifel an der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Unabhängigkeit des Gutachtens hast. Das ist besonders relevant, wenn das Gutachten von der gegnerischen Versicherung beauftragt wurde und du das Gefühl hast, dass dein Schaden zu niedrig bewertet wurde.
- Wenn offensichtliche Schäden fehlen oder falsch bewertet wurden
- Wenn das Gutachten deutlich unter dem tatsächlichen Reparaturwert liegt
- Wenn der Gutachter nicht neutral war (z. B. im Auftrag der Versicherung)
- Bei formalen Mängeln, z. B. fehlende Angaben oder unsaubere Dokumentation
1. Zweites, unabhängiges Gutachten einholen (z. B. durch einen freien Kfz Sachverständigen)
2. Vergleich der beiden Gutachten: Widersprüche oder Abweichungen herausarbeiten
3. Stellungnahme oder Gegengutachten einreichen – direkt an die Versicherung oder ggf. über einen Anwalt
4. Im Streitfall: gerichtliche Klärung (hier zählt die Qualität und Neutralität des Gutachters)
Wenn du Zweifel hast, lass dein Gutachten immer von einem unabhängigen Gutachter prüfen – möglichst schnell, bevor du etwas unterschreibst oder akzeptierst. Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung auch die Kosten für das Zweitgutachten, sofern berechtigt.
Wenn dein Auto nach einem unverschuldeten Unfall nicht fahrbereit ist, hast du grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Entweder du bekommst einen Mietwagen gestellt – oder du lässt dir den sogenannten Nutzungsausfall in Geldform auszahlen.
Nutzungsausfall ist eine Geldentschädigung dafür, dass du dein Fahrzeug vorübergehend nicht nutzen kannst – etwa während der Reparatur oder bei Totalschaden bis zur Ersatzbeschaffung.
Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse und liegt meist zwischen 25 € und 100 € pro Tag.
- Du bist nicht schuld am Unfall (Haftpflichtfall)
- Dein Fahrzeug ist reparaturbedürftig oder nicht fahrbereit
- Du nutzt das Fahrzeug regelmäßig privat oder beruflich
- Du verzichtest auf einen Mietwagen → dann bekommst du Nutzungsausfall
Wenn du während der Reparaturzeit oder Ausfallzeit tatsächlich auf ein Ersatzfahrzeug angewiesen bist, hast du Anspruch auf einen gleichwertigen Mietwagen, den die gegnerische Versicherung bezahlen muss.
- Nutzungsausfall und Mietwagen schließen sich gegenseitig aus
- Die Entschädigung beginnt erst, wenn ein Gutachten oder Reparaturnachweis vorliegt
- Auch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden gilt der Anspruch – bis zur Wiederbeschaffung
Die Kosten für ein Unfallgutachten hängen vom Umfang des Schadens ab und werden meist prozentual zur Schadenhöhe berechnet. Je größer der Schaden, desto höher das Honorar – allerdings mit abnehmendem Prozentsatz.
Schadenhöhe (€) | Prozentsatz (%) | Gutachterhonorar (€) |
---|---|---|
1.000 | 35,0% | 350 |
2.500 | 22,0% | 550 |
5.000 | 16,0% | 800 |
10.000 | 11,0% | 1.100 |
20.000 | 8,5% | 1.700 |
Bei einem unverschuldeten Unfall musst du das Gutachten nicht selbst bezahlen. Die Kosten übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers – genauso wie die eines eventuell beauftragten Anwalts.
Du hast also keinen Kostenaufwand, wenn du nicht schuld bist.
Das hängt von der Schuldfrage ab. Grundsätzlich gilt:
Wenn du nicht schuld am Unfall bist, musst du das Gutachten nicht selbst zahlen. Die gegnerische Versicherung übernimmt die vollen Kosten – auch für einen freien, unabhängigen Gutachter deiner Wahl.
Bei CleverCrash zahlst du als Geschädigter keinen Cent.
In der Regel dauert die Schadensabwicklung bei einem unverschuldeten Unfall etwa 4 bis 8 Wochen – abhängig von der Komplexität des Falls, der Mitwirkung aller Beteiligten und der Bearbeitungsgeschwindigkeit der Versicherung.
Dank schneller Gutachtenerstellung, klarer Kommunikation und strukturiertem Schadenmanagement sorgen wir dafür, dass alles so reibungslos wie möglich läuft – oft deutlich schneller als der Durchschnitt.
Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn du unverschuldet in einen Unfall verwickelt bist und dein Fahrzeug dabei beschädigt wurde. In diesem Fall muss die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden aufkommen.
Du bist nicht verpflichtet, den von der Versicherung vorgeschlagenen Gutachter zu akzeptieren.
Bestehe auf dein Recht, einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen – das stärkt deine Position und sichert dir eine faire Bewertung.
Ein Kaskoschaden liegt vor, wenn dein eigenes Fahrzeug beschädigt wurde – etwa durch eigenes Verschulden, höhere Gewalt (z. B. Sturm, Wildunfall) oder Vandalismus – und kein Dritter haftet. In diesem Fall greift deine Kfz-Kaskoversicherung.
Bei eigenem Verschulden oder einem Kaskoschaden zahlt deine eigene Versicherung, hat aber auch mehr Kontrolle über das Verfahren. Du solltest dich daher frühzeitig mit deinem Versicherer abstimmen, bevor du selbst Maßnahmen ergreifst.
Bei einer fiktiven Abrechnung lässt du dir den entstandenen Unfallschaden auf Basis des Gutachtens auszahlen, ohne die Reparatur tatsächlich durchführen zu müssen. Du bekommst also das Geld – und entscheidest selbst, ob, wann und wie du dein Fahrzeug reparieren lässt.
Du bist nicht verpflichtet, dein Fahrzeug reparieren zu lassen.
Die fiktive Abrechnung gibt dir die volle Flexibilität, mit der Entschädigung umzugehen – so, wie es für dich am sinnvollsten ist.
Liegt bei einem Unfall eine Teilschuld vor – also tragen beide Beteiligten eine Mitschuld am Geschehen –, dann werden die Kosten anteilig entsprechend der Schuldquote aufgeteilt. Das gilt auch für das Gutachterhonorar.
→ Dann zahlt die gegnerische Versicherung 70 % der Gutachterkosten, du selbst trägst die restlichen 30 %.
Lass dich nicht verunsichern: Auch bei Teilschuld lohnt sich ein professionelles Gutachten. Es stellt sicher, dass alle schadenrelevanten Positionen korrekt dokumentiert sind, was deine Verhandlungsposition gegenüber der Versicherung stärkt.
Nach einem Unfall gelten verschiedene Fristen und Pflichten – abhängig davon, ob du Geschädigter oder Unfallverursacher bist. Besonders wichtig: schnell handeln, um keine Ansprüche zu verlieren und deine Schadensersatzrechte zu sichern.
Warte nicht ab – je früher du den Schaden meldest und einen Gutachter einschaltest, desto besser. So erfüllst du deine Pflichten und bekommst schneller, was dir zusteht.
Ein Kfz-Gutachten ist in der Regel innerhalb von 1 bis 3 Werktagen nach der Begutachtung fertig.
Je nach Umfang des Schadens, Auslastung des Gutachters und benötigten Zusatzinformationen (z. B. Restwertbörse) kann es auch mal etwas länger dauern.
Je schneller du einen unabhängigen Gutachter beauftragst, desto eher kannst du deine Ansprüche bei der Versicherung geltend machen – und z. B. Reparatur oder Mietwagen regeln.
Du hast etwas nicht gefunden oder brauchst Unterstützung? Wir sind gern persönlich für dich da.
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